Tätigkeitsbericht 2023 - 5. Februar 2024

Schlichtungsstelle: weniger Anträge, gleichbleibend hohe Akzeptanz und höhere Einigungsquote

BRAK, Mitteilung vom 05.02.2024

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hatte im Jahr 2023 zwar etwas geringere Eingangszahlen zu verbuchen, dafür mussten aber weniger Anträge als unzulässig oder aussichtslos abgelehnt werden. Die Einigungsquote konnte weiter gesteigert werden und liegt nun bei fast zwei Dritteln.

Der zum 01.02.2024 veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft dokumentiert eine weiterhin hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle in der Anwaltschaft. Aufgabe der unabhängigen Schlichtungsstelle ist es, in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Anwältinnen und Anwälten und ihrer Mandantschaft zu schlichten. Wie im Vorjahr betrafen etwa 55 % der erledigten Verfahren (auch) Schadensersatzforderungen, die übrigen Verfahren betrafen Gebührenstreitigkeiten.

Im Vergleich zum Vorjahr gingen etwa 7 % weniger Schlichtungsanträge ein. Die Schlichtungsstelle führt dies jedoch nicht etwa auf ein nachlassendes Interesse an Schlichtung zurück, sondern auf eine konsequentere Aufklärung, vor allem durch Hinweise im Rahmen des neu gestalteten Online-Formulars, über das inzwischen gut zwei Drittel aller Schlichtungsanträge gestellt werden.

Die Teilnahmebereitschaft an dem freiwilligen Schlichtungsverfahren liegt mit knapp 90 % weiterhin sehr hoch. Die Einigungsquote in den abgeschlossenen Schlichtungsverfahren nahm um 1 % gegenüber dem Vorjahr zu und lag bei etwa 64 %.

Im Vergleich zum Vorjahr mussten 6 % weniger Schlichtungsanträge als unzulässig oder aussichtslos abgelehnt werden. Häufigster Ablehnungsgrund waren dabei wie in den Vorjahren fehlende Erfolgsaussichten, etwa weil die Fronten zwischen den Parteien so verhärtet sind, dass eine Einigung unmöglich erschien. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der aussichtslosen Anträge jedoch um etwa 10 %. Konstant niedrig blieb die Zahl der Schlichtungsverfahren, die ergebnislos beendet wurden, weil der Antragsgegner nicht (weiter) am Verfahren teilnehmen wollte.

In rund 70 % der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge schlug die Schlichtungsstelle ein gegenseitiges Nachgeben vor, etwa 30 % enthielten einen Vorschlag ausschließlich zugunsten einer Partei des Schlichtungsverfahrens.

Die durchschnittliche Dauer eines Schlichtungsverfahrens betrug ca. 56 Tage und damit weiterhin deutlich weniger als die gesetzlich vorgegebenen maximal 90 Tage. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Gesamtverfahrensdauer von Eingang des Antrags bis zur Abschlussmitteilung nochmals um 9 % verkürzt werden.

Als Hauptgründe für die Entstehung von Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis identifiziert die Schlichtungsstelle unzureichende Kommunikation unter den Parteien und fehlende Transparenz bei der Vergütungsabrechnung. In Aufklärung und klarer Kommunikation sieht sie zugleich den Schlüssel, um das Entstehen von Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Tätigkeitsbericht informiert zudem im Detail über den Ablauf und die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle sowie statistische Aufstellungen und beispielhafte, anonymisierte Schlichtungsfälle.

Quelle: BRAK