Heizkostenzuschuss - 11. Oktober 2022

Regierung bringt zweiten Heizkostenzuschuss auf den Weg

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.10.2022

Wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Heizkosten will die Bundesregierung einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/3884) zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB) debattiert der Bundestag erstmals am 13. Oktober 2022, zusammen mit einem Gesetzentwurf zur Erhöhung des Wohngeldes.

Vom zweiten Heizkostenzuschuss sollen der Bundesregierung zufolge alle Haushalte profitieren, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Sie sollen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße erhalten. Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Für sie sieht die Bundesregierung einen pauschalen Zuschuss vor.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 530/2022