EU-Recht - 13. Dezember 2023

Personenbezogene Gesundheitsdaten: Neue EU-Regelung für verbesserten Zugang

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 13.12.2023

  • Bürgerinnen und Bürger erhalten Zugang zu Verschreibungen, medizinischen Bildern und Laborergebnissen auch aus anderen EU-Staaten
  • Gemeinsame Nutzung aggregierter Gesundheitsdaten für Forschungszwecke, z. B. zur Erforschung von Krebs und seltenen Krankheiten
  • Strenger Datenschutz, der die Weitergabe sensibler Daten regelt

Das Parlament hat seine Position zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten angenommen. Der Zugang zu personenbezogenen Daten soll erleichtert und der sichere Austausch gefördert werden.

Der neue Europäische Raum für Gesundheitsdaten soll den Bürgern ermöglichen, ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten zu kontrollieren und den sicheren Austausch zu Forschungs- und altruistischen, nicht-gewerblichen Zwecken zu erleichtern. Das Plenum hat den Bericht, Verhandlungsgrundlage des Parlaments für Gespräche mit dem Rat über die endgültige Form des Gesetzes, mit 516 Ja-Stimmen, 95 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen angenommen.

Bessere Gesundheitsversorgung durch das Recht auf Übertragbarkeit

Das Gesetz würde den Patienten das Recht einräumen, auf ihre personenbezogenen Gesundheitsdaten in den verschiedenen Gesundheitssystemen der EU zuzugreifen (sog. Primärnutzung), und den Angehörigen der Gesundheitsberufe erlauben, auf die Daten ihrer Patienten zuzugreifen, jedoch ausschließlich für die erforderliche Behandlung. Der Zugang umfasst Patientenkurzakten, elektronische Verschreibungen, medizinische Bilder und Bildberichte und Laborergebnisse.

Jedes Land würde auf der Grundlage der Plattform MyHealth@EU nationale Dienste für den Zugang zu Gesundheitsdaten einrichten. Das Gesetz würde auch Qualität und Sicherheit der Daten von Anbietern elektronischer Patientenakten in der EU regeln, überwacht durch nationale Marktüberwachungsbehörden.

Gemeinsamer Datenaustausch für das Gemeinwohl mit Sicherheitsvorkehrungen

Der Europäische Raum für Gesundheitsdaten würde den Austausch aggregierter Gesundheitsdaten – darunter Informationen über Krankheitserreger, Gesundheitsansprüche, Kostenerstattungen, genetische Daten und öffentliche Gesundheitsregister – im öffentlichen Interesse z. B. für Forschung, Innovation, Politikgestaltung, Bildung und Patientensicherheit (Sekundärnutzung) ermöglichen. Die Weitergabe von Daten zu Werbezwecken oder zur Bewertung von Versicherungsanträgen wird untersagt.

Verstärkter Schutz sensibler Daten

Die Abgeordneten fordern mehr Mitspracherecht für Patienten bei der Verwendung ihrer Daten durch Gesundheitsdienstleister. Sie schlagen ein Opt-out-System für die Sekundärnutzung der meisten Gesundheitsdaten vor und verlangen, dass für die Sekundärnutzung bestimmter sensibler Daten (z. B. genetische und genomische Informationen) die ausdrückliche Zustimmung des Patienten erforderlich ist.

Das Parlament strebt auch eine Ausweitung der zu verbietenden Sekundärnutzungen an, z. B. auf dem Arbeitsmarkt oder für Finanzdienstleistungen. Daten, die zu Forschungszwecken weitergegeben werden, sollen zur Entwicklung neuer Medikamente oder anderer Gesundheitsprodukte oder -dienste führen. Die Abgeordneten wollen sicherstellen, dass alle EU-Länder ausreichend Mittel erhalten, um die Sekundärnutzung von Daten zu schützen und zu vermeiden, dass Daten unter geistige Eigentumsrechte fallen oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.

(…)

Nächste Schritte

Das Parlament ist nun bereit, Gespräche mit den Mitgliedsstaaten, die ihren Standpunkt am 6. Dezember angenommen haben, über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen.

Quelle: EU-Parlament