EU-Recht - 18. März 2024

Tourismus: Rat gibt endgültig grünes Licht für Verordnung über Kurzzeitvermietungen

Rat der EU, Pressemitteilung vom 18.03.2024

Der Rat hat heute eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften angenommen. Damit soll die kurzfristige Vermietung von Unterkünften transparenter und den zuständigen Behörden die Regulierung eines Bereichs erleichtert werden, der für den Tourismussektor immer wichtiger wird. Dies ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess.

Die Verordnung über Kurzzeitvermietungen ist ein wichtiger Baustein, um für mehr Transparenz im Bereich der kurzfristigen Vermietung zu sorgen und die Behörden dabei zu unterstützen, nachhaltigen Tourismus zu fördern. Die Erhebung und der Austausch von Daten gibt ihnen die Möglichkeit, auf kommunaler Ebene wirksame und verhältnismäßige Maßnahmen zu ergreifen, um auf die Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen einzugehen. Mit der Verordnung wird ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von Innovation und dem Schutz des Gemeinwohls hergestellt. Sie ermöglicht einen fairen Wettbewerb innerhalb des Sektors und ist zugleich ein Qualitätsgarant für Verbraucherinnen und Verbraucher. Insgesamt soll die Verordnung zu einer nachhaltigeren Tourismusbranche beitragen und sie bei ihrem digitalen Wandel unterstützen.

Valérie De Bue, wallonische Ministerin für Tourismus

Transparenz und Datenschutz

Mit den neuen Regeln werden einheitliche Registrierungsanforderungen für Gastgeber und kurzfristig vermietete Unterkünfte eingeführt. Dazu gehören individuelle Registrierungsnummern, die auf der Website angezeigt werden müssen. Um sie zu erhalten, müssen die Gastgeber grundlegende Informationen übermitteln. Ohne Registrierungsnummer soll es dann nicht mehr möglich sein, Dienstleistungen im Bereich der Kurzfristvermietung anzubieten. Über einheitliche digitale Zugangsstellen in den Mitgliedstaaten müssen die Online-Plattformen künftig regelmäßig über die Vermietung ihrer Gastgeber informieren. Dies wird den zuständigen Behörden helfen, zuverlässige Statistiken zu erstellen und fundierte Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen.

Nächste Schritte

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments heute gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen.

Die Verordnung wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt, sobald 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten vergangen sind.

Quelle: Rat der EU