Gesetzgebung - 16. April 2024

Novelle des Onlinezugangsgesetzes im Vermittlungsausschuss

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 16.04.2024

Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Bundestag am 23. Februar 2024 verabschiedeten „Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung“ (20/8093, 20/10417) die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/11021) hervor. Nach einer früheren Unterrichtung durch den Bundesrat (20/10845) hatte dieser am 22. März 2024 beschlossen, dem „OZG-Änderungsgesetz“ nicht zuzustimmen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 245/2024