Gesetzlicher Mindestlohn - 30. Januar 2024

Mindestlohn zum 1. Januar 2024 gestiegen

Bundesregierung, Mitteilung vom 29.01.2024

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Seit Januar 2024 beträgt die unterste Lohngrenze 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,82 Euro.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro – zuvor waren es 12 Euro brutto pro Stunde. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro. Mit diesem Schritt hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.

Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen

Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Vor diesem Hintergrund erwartet die Bundesregierung auch von der kommenden Lohnanpassung keine negativen Beschäftigungseffekte.

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das laufend ermittelt, wie sich der Mindestlohn auf den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Dabei orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. Sie berät sich alle zwei Jahre, um der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vorzuschlagen. So ist es im Mindestlohngesetz vorgesehen.

Ihre Erkenntnisse stellt sie der Bundesregierung regelmäßig in Berichten zur Verfügung, zusammen mit ihren Vorschlägen zur Anpassung des Mindestlohns, wie zuletzt am 26. Juni 2023. (…)

Quelle: Bundesregierung