Berufsstand - 11. November 2022

Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs

BRAK, Mitteilung vom 10.11.2022

Der Europarat arbeitet an einer Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs. In Vorbereitung auf eine Arbeitssitzung Mitte November hat die BRAK erneut Stellung genommen.

Weil sich auch in den Mitgliedstaaten des Europarats in den letzten Jahren Angriffe auf Anwältinnen und Anwälte häuften, erarbeitet eine Arbeitsgruppe des Europarats seit April 2022 eine Konvention zum Schutz des Berufs der Anwaltschaft. Ein bindendes internationales oder europäisches Übereinkommen speziell für den Anwaltsberuf existiert derzeit noch nicht, obwohl die Anwaltschaft eine Schlüsselrolle bei der Wahrung und Verteidigung rechtsstaatlicher Prinzipien spielt.

Die BRAK bringt sich in die Erarbeitung der Konvention aktiv gegenüber der Bundesregierung und über den Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) ein und hatte zuletzt im Juli 2022 Stellung genommen. Im Vorfeld der Sitzung der Arbeitsgruppe vom 8. bis 10. November 2022 hat die BRAK nun auf Anfrage des Bundesministeriums der Justiz zum derzeitigen Stand des Entwurfs der neuen Konvention erneut Stellung genommen. In ihrer Stellungnahme betont sie, dass ein „Mehrwert“ gegenüber den vorhandenen Regelwerken, die nur empfehlenden Charakter haben, geschaffen werden müsse. Eine rechtsverbindliche und umfassende Konvention solle den Schutzstandard für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsvereinigungen in Zukunft möglichst verbessern und detailliertere Regelungen enthalten. Dadurch soll das neue Rechtsinstitut praktisch handhabbar sein und gerade für rechtliche Auseinandersetzungen mit staatlichen Stellen, auch vor Gericht, eine verbindliche Grundlage bilden.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 20/2022