EU-Recht - 1. März 2024

Kompromiss zur EU-Lieferkettenrichtlinie abgelehnt

BRAK, Mitteilung vom 01.03.2024

Im Rat ist am 28. Februar 2024 die Abstimmung zur sog. EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) gescheitert. Der im informellen Trilog ausgehandelte Kompromiss fand im Rat insbesondere aufgrund der Enthaltung Deutschlands, Frankreichs und Italiens nicht die erforderliche qualifizierte Mehrheit. Damit ist es unwahrscheinlich, dass die CSDDD noch vor den Europawahlen im Juni verabschiedet wird.

Die CSDDD soll Unternehmen ab einer gewissen Größe verpflichten, bestimmte Sorgfaltspflichten zur Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards in ihrer sog. Aktivitätskette zu erfüllen. Damit ähnelt sie konzeptuell dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, geht aber teils deutlich über dieses hinaus.

Eine vorläufige Einigung im Trilog war am 14. Dezember 2023 verkündet worden, im Januar 2024 hatten aber noch intensive Verhandlungen auf technischer Ebene stattgefunden. Ein schließlich durch die Verhandlungsführer von Rat, EP und Kommission gefundener Kompromiss wurde am 30. Januar 2024 veröffentlicht und sollte ursprünglich am 9. Februar 2024 im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates zur Abstimmung stehen. Diese war von der belgischen Ratspräsidentschaft indes zweimal verschoben worden, da sich aufgrund der ablehnenden Haltung der FDP eine deutsche Enthaltung und in der Folge weiterer Staaten abzeichnete. Eine Enthaltung ist mit Blick auf die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit im Rat gleichbedeutend mit einer Ablehnung. Die Veränderung der deutschen Position im Endstadium der Verhandlungen, verbreitet auch als „German Vote“ bezeichnet, wurde insbesondere von Vertretern des EP scharf kritisiert. Die belgische Ratspräsidentschaft deutete nach der Abstimmung an, dass eine Überarbeitung des Kompromisstexts angestrebt werde.

Auch die BRAK hatte sich, gemeinsam mit weiteren europäischen Anwaltsorganisationen, intensiv in die Verhandlungen zur CSDDD eingebracht. Unter anderem hatte sie eine Stellungnahme zum Ausschluss einer möglichen direkten und indirekten Anwendbarkeit der CSDDD auf Rechtsanwälte bei der Erbringung von Rechtsdienstleistungen erarbeitet, die im finalen Kompromisstext vom 30. Januar 2024 auch teilweise Berücksichtigung fand. Die BRAK wird den weiteren Fortgang des Gesetzesvorhabens auch in der neuen Legislaturperiode intensiv verfolgen.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel – Ausgabe 4/2024