Was ist neu? - 1. Juni 2022

Gesetzliche Neuregelungen im Juni 2022

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.05.2022, aktualisiert am 01.06.2022

Wegen hoher Energiepreise entlastet die Bundesregierung die Menschen steuerlich – bei Entfernungspauschale, Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag.

Entlastungspaket II

Mit dem zweiten Entlastungspaket erhalten Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Juni weitere Unterstützung: Eine einmalige Energiepreispauschale, einen einmaligen Kinderbonus, die temporäre Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das 9-Euro-Ticket.

Entlastungspaket I

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung bereits mit dem ersten Entlastungspaket steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag.

Höherer Heizkostenzuschuss kommt

Zusätzlich werden 2,1 Millionen Menschen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss entlastet – vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG. Wegen der zuletzt noch stärker gestiegenen Energiekosten verdoppelt sich der Zuschuss gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

Sichere Energieversorgung – auch in Krisenzeiten

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die Bundesregierung arbeitet fortlaufend daran, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein wichtiger Schritt: die Modernisierung des Energiesicherungsgesetzes. Das entsprechende Gesetz trat am 22. Mai 2022 in Kraft.

Nationale Energieversorgung sichern

Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, Deutschland unabhängig von russischen Gasimporten zu machen. Der Bau von Flüssiggas-Terminals soll kurzfristig einen Beitrag leisten, alternative Bezugsquellen zu erschließen. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Juni in Kraft.

Sanktionen gegen Russland effektiv durchsetzen

Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen, Reisebeschränkungen, Beschränkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Im- und Exportrestriktionen. Das Gesetz soll eine effektive Durchsetzung der Sanktionen in Deutschland sicherstellen.

Grundsicherung für ukrainische Geflüchtete

Die Bundesregierung ermöglicht registrierten Geflüchteten aus der Ukraine einen frühzeitigen Wechsel in die Grundsicherungssysteme. Sie werden ab 1. Juni wie anerkannte Asylsuchende behandelt und haben damit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Die Geflüchteten erhalten zudem erleichterten Zugang zu Integrations- und Sprachkursen sowie zum Arbeitsmarkt.

Quelle: Bundesregierung