EU-Parlament, Pressemitteilung vom 18.04.2023
- Kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im Emissionshandelssystem (EHS) soll ab 2026 schrittweise auslaufen
- Straßenverkehr und Gebäude ab 2027 im neuen EHS II
- Neues Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen soll Industrie in der EU schützen und Klimaschutz weltweit vorantreiben
- Klima-Sozialfonds zur Eindämmung von Energie- und Mobilitätsarmut
Die Abgeordneten gaben grünes Licht für die Reform des Emissionshandelssystems, auch für Luft- und Seeverkehr, das CO2-Grenzausgleichssystem und den neuen Klima-Sozialfonds.
Am Dienstag stimmte das Parlament den Einigungen zu, die man Ende 2022 mit den Mitgliedstaaten zu mehreren Vorschriften des Klimaschutzpakets „Fit für 55“ erzielt hatte. Die EU will damit die Treibhausgasemissionen bis 2030 erheblich senken, nämlich um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Dies ist auch im Europäischen Klimagesetz vorgesehen.
Reform des Emissionshandelssystems
Das Parlament nahm die Reform des Emissionshandelssystems (EHS) mit 413 zu 167 Stimmen bei 57 Enthaltungen an. Damit werden die Ziele des EHS noch ehrgeiziger, denn in den Wirtschaftszweigen, für die das System gilt, müssen die Emissionen bis 2030 um 62 % im Vergleich zu 2005 gesenkt werden. Außerdem wird die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten von 2026 bis 2034 schrittweise eingestellt und ein eigenes neues EHS II für Kraftstoffe aus Straßenverkehr und Gebäuden geschaffen. Bis 2027 (oder 2028, wenn die Energiepreise außergewöhnlich hoch sein sollten) wird auch ein Preis für Treibhausgasemissionen aus diesen Bereichen festgelegt.
Mehr Informationen zur EHS-Reform finden Sie in der Pressemitteilung zur Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten.
Das Parlament stimmte auch dafür, erstmals Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr im EHS zu berücksichtigen (mit 500 zu 131 Stimmen bei 11 Enthaltungen) und das Emissionshandelssystem für den Luftverkehr zu überarbeiten (mit 463 zu 117 Stimmen bei 64 Enthaltungen). Damit wird die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für den Luftverkehr bis 2026 schrittweise eingestellt, und der Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe wird gefördert.
Neues Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen
Mit 487 zu 81 Stimmen bei 75 Enthaltungen nahm das Parlament die Vorschriften über das neue CO2-Grenzausgleichssystem der EU an. Dieses System soll Anreize für Drittstaaten setzen, ihre Klimaschutzziele höherzustecken. Es soll außerdem dafür sorgen, dass Klimaschutzbemühungen in der EU und auf der ganzen Welt nicht dadurch untergraben werden, dass die Produktion aus der EU in Staaten mit weniger strengen Klimaschutzvorschriften verlagert wird.
Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU gilt etwa für Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom, Wasserstoff und unter bestimmten Bedingungen auch für indirekte Emissionen. Wer diese Waren einführen will, müsste die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem ausgleichen.
Das CO2-Grenzausgleichssystem wird zwischen 2026 und 2034 mit der gleichen Geschwindigkeit schrittweise eingeführt, mit der die kostenlosen Zertifikate im Emissionshandelssystem der EU schrittweise auslaufen.
Mehr Informationen zum CO2-Grenzausgleichssystem der EU finden Sie in der Pressemitteilung zur Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten.
Klima-Sozialfonds zur Eindämmung von Energiearmut
Die Einigung mit den Mitgliedstaaten, einen Klima-Sozialfonds einzurichten, der ab 2026 Gelder auszahlt, wurde mit 521 zu 75 Stimmen und 43 Enthaltungen angenommen. Dieser Fonds soll dafür sorgen, dass die Klimawende gerecht und sozial inklusiv gestaltet wird. Er kommt finanziell schwächeren Haushalten, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzern zugute, die besonders stark unter hohen Energie- und Verkehrspreisen leiden. Nach seiner vollständigen Einrichtung wird der Klima-Sozialfonds durch die Versteigerung von EHS-II-Zertifikaten finanziert, was bis zu 65 Mrd. EUR einbringen soll. Weitere 25 % des geschätzten Gesamtbudgets von 86,7 Mrd. EUR geben die Mitgliedstaaten.
Mehr Informationen zum Klima-Sozialfonds finden Sie in der Pressemitteilung zur Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten.
Nächste Schritte
Die Texte müssen nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und 20 Tage später treten sie in Kraft.
Mit der Verabschiedung dieser Rechtsakte reagiert das Parlament auf die Erwartungen der Bürger an die EU, den grünen Wandel zu vollenden und zu beschleunigen, wie dies in den Vorschlägen 3(1), 3(8), 3(9), 11(1) und 11(7) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommt.
Quelle: Europäisches Parlament