BRAK, Mitteilung vom 25.07.2023
BRAK nimmt gegenüber BMJ Stellung zum EuGH-Vorlageverfahren des Bayerischen AGH
Im Rahmen eines aktuell vor dem EuGH geführten Verfahrens steht das in der BRAO verankerte Fremdbesitzverbot auf dem Prüfstand.
Mit Beschluss vom 20.04.2023 hat der Bayerische AGH dem EuGH unter anderem die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es eine unzulässige Beschränkung des Rechts auf Freiheit des Kapitalverkehrs darstellt, wenn nach den Gesetzen eines Mitgliedstaates einer Rechtsanwaltsgesellschaft zwingend die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu entziehen ist, wenn ein Geschäftsanteil der Rechtsanwaltsgesellschaft auf eine Person übertragen wird, die nicht die besonderen beruflichen Anforderungen erfüllt, die nach dem Recht des Mitgliedstaates an den Erwerb eines Geschäftsanteils geknüpft sind.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beabsichtigt, sich zu diesem Vorlageverfahren zu äußern und ermöglichte der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) – wenn auch binnen kürzester Frist – sich als Dachorganisation der deutschen Anwaltschaft einzubringen.
Die BRAK-Ausschüsse Europa und BRAO haben inzwischen eine Stellungnahme zum Vorlageverfahren abgegeben, mit der sie zum Ausdruck bringen, dass sie die unionsrechtliche Verteidigung der in Deutschland geltenden berufsrechtlichen Vorschriften zum sog. Fremdbesitzverbot vor dem Europäischen Gerichtshof für erfolgsversprechend und zwingend geboten erachten.
Einzelheiten sind der Stellungnahme 41/2023 zu entnehmen.
Quelle: BRAK