Kollektiver Rechtsschutz - 30. Juni 2023

EU-Verbandsklagerichtlinie in Kraft – Deutschland hängt hinterher

BRAK, Mitteilung vom 29.06.2023

Bis zum 25. Juni hätte Deutschland die Verbandsklagerichtlinie umsetzen müssen. Den Gesetzentwurf gibt es schon – doch wie ist der Stand der Dinge?

Ab 25. Juni ist die EU-Verbandsklagenrichtlinie (2020/1828) in Kraft getreten. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt hätte in Deutschland sie eigentlich umsetzen und die neuen Regelungen anwenden müssen. Wobei die Frist zur Umsetzung sogar schon am 25. Dezember 2022 abgelaufen war und die EU-Kommission sogar schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte.

Den Entwurf für ein deutsches Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG), der u. a. ein neues Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) vorsieht, gibt es immerhin schon seit März. Dem Bundesrat ist der Entwurf auch sofort als besonders eilbedürftig zugeleitet worden. Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßte in ihrer Stellungnahme zum VRUG grundsätzlich den Referentenentwurf, fand aber auch einige verbesserungsfähige bzw. ergänzungsfähige Regelungen. Ende April war die erste Lesung im Bundestag; im Mai fand die Anhörung im Rechtsausschuss statt, wobei die meisten Sachverständigen den Entwurf im Ganzen begrüßten und nur kleinere Änderungsvorschläge hatten. Doch rechtzeitig geschafft hat es Deutschland nicht. Noch immer befindet sich der Gesetzentwurf im Ausschussverfahren. Dabei ist noch unklar, ob das Thema überhaupt noch vor der Sommerpause am 1. Juli auf die Tagesordnung kommt.

Quelle: BRAK