EU-Recht - 5. Januar 2023

EU-Kommission: Annahme der Durchführungsverordnung zur Open Data Directive

DATEV eG Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 05.01.2023

Am 21.12.2022 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung zur Open Data Directive angenommen.

Der Erlass eines Durchführungsrechtsakts zur Ermittlung hochwertiger Datensätze war in der Open Data Directive 2019 festgelegt, die die Wiederverwendung von Daten des öffentlichen Sektors regelt.

In der kürzlich veröffentlichten Durchführungsverordnung wurde nun eine Liste hochwertiger Datensätze bereitgestellt, die besonders hohes kommerzielles Potential haben. Die hochwertigen Datensätze sollen kostenlos als Creative Commons Lizenz wiederverwendbar gestaltet sein, in maschinenlesbarer Form vorliegen und in großen Mengen über APIs herunterladbar sein.

Zu den sechs Feldern der hochwertigen Datensätze zählen:

  • Geodaten
  • Erdbeobachtungs- und Umgebungsdaten
  • meteorologische Daten
  • Statistiken (insbesondere zur industriellen Produktion, internationalem Handel, Schlüsselindikatoren von Unternehmen, Verbraucherpreise, BIP, Gesundheitsausgaben, Bevölkerungskennzahlen, Beschäftigungszahlen, Umweltstatistiken)
  • Unternehmensdaten und Unternehmenseigentum
    • Unternehmensstammdaten wie: Name, Status, Adresse, Rechtsform, Mitgliedstaat
    • Unternehmensdokumente wie: Buchhaltungsunterlagen, insbesondere Jahresabschluss und Prüfungsberichte, Nichtfinanzielle Erklärungen und Lageberichte, Jahresfinanzberichte
  • Mobilitätsdaten

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel