Berufsstand - 15. April 2024

EU-Justizprogramm auf dem Prüfstand

BRAK, Mitteilung vom 12.04.2024

Derzeit führt die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zur Bewertung ihres Förderprogramms Justiz durch. Dieses stellt zum Erhalt und zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit, justizieller Zusammenarbeit und Zugang zum Recht EU-Fördermittel bereit. Die Konsultation richtet sich explizit auch an Angehörige der Rechtsberufe und ihre Berufsverbände.

Mit ihren Justizprogrammen strebt die Kommission u. a. an, den europäischen Grundwert der Rechtsstaatlichkeit, den Zugang zur Justiz und ihre Unabhängigkeit, aber auch zivilgesellschaftliche Initiativen in diesem Bereich zu stärken. Die Bandbreite möglicher Fördermaßnahmen ist groß, besonders im Fokus steht oft das Europarecht. Im Einzelnen sollen z. B. Digitalisierungsmaßnahmen oder Schulungs- und Weiterbildungsprojekte gefördert werden, von denen z. B. auch Rechtsanwälte profitieren sollen.

In einer ersten Bewertung des Förderprogramms Justiz 2014-2020 hatte die Kommission unter anderem die Gewährleistung eines effektiven Zugangs zum Recht für jedermann unterstrichen, was z. B. auch die Stärkung von Verfahrensrechten von Beschuldigten in Strafverfahren explizit mit einschloss.

Mit der laufenden Evaluation soll das Justizprogramm 2014-2020 final bewertet sowie eine Zwischenbewertung des Nachfolgeprogramms 2021-2027 vorgenommen werden. In der aktuellen Förderperiode können ca. 300 Millionen Euro an Projekte vergeben werden, die die justizielle Zusammenarbeit, die Aus- und Weiterbildung von Rechtspraktikern oder den Zugang zur Justiz für jedermann und wirksamen Rechtsschutz fördern. Diese Projekte können sowohl von staatlichen als auch nichtstaatlichen Akteuren und Organisationen stammen. Auch Rechtsanwälte sollen von derartigen Maßnahmen profitieren.

Die Teilnahme an der Konsultation ist noch bis zum 26. Juni 2024 möglich.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 7/2024