Gesetzgebung - 13. März 2024

Erwerbsminderungsrente: Zuschlag in zwei Stufen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.03.2024

Die Koalitionsfraktionen wollen das Verfahren der Zahlung eines Zuschlags auf Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes verändern. Dazu haben sie einen Entwurf (20/10607) eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) vorgelegt.

Hintergrund ist das 2022 beschlossene Gesetz zur Rentenanpassung und zur Verbesserung von Leistungen für Erwerbsminderungsrentner. Damit wurde eine Verbesserung für die Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Rente wegen Todes der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, deren Rente vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat. Die Verbesserung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschlags zur Rente ab dem 1. Juli 2024 und knüpft an die individuelle Vorleistung (persönliche Entgeltpunkte) an. Laufende Altersrenten, die sich unmittelbar an Renten wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten ebenfalls den Zuschlag. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 144/2024

Hinweis der Redaktion

Das Bundeskabinett hat den Entwurf (BT-Drucks. 20/10607) eines Gesetzes über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz) am 14.03.2024 beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte zur weiteren Beratung an den Bundestags-Sozialausschuss überwiesen. Mit dem Gesetz, das noch vom Bundestag beschlossen werden muss, soll sichergestellt werden, dass die ab 01.07.2024 vorgesehene Erhöhung der Renten langjährig Erwerbsgeminderter termingerecht umgesetzt werden kann.