Nachhaltigkeit - 21. November 2022

Erstes Set von EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung abgestimmt

DStV, Mitteilung vom 21.11.2022

Das Sustainability Reporting Board der EFRAG (EFRAG SRB) hat das erste Set europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ESRS) abgestimmt. Diese werden nun der EU-Kommission übermittelt.

Das Sustainability Reporting Board (SRB) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Auftrag die Standards für die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ESRS) zu entwickeln. Die Standards legen Umfang und Struktur der künftigen Berichterstattung fest. Das erste Set dieser Standards wird nun der EU-Kommission übermittelt.

Der Präsident der European Federation of Accountants and Auditors for SMEs (EFAA) Dr. VWL/BWL WP Salvador Marín ist Mitglied des EFRAG SRB und vertritt dabei die Interessen von KMU und kleinen und mittleren Kanzleien. Trotz bestehender Bedenken stimmte Marin für die Annahme dieser ersten ESRS-Standards. Insbesondere begrüßt er wesentliche Vereinfachungen einzelner Standards, die in den zurückliegenden Monaten im SRB erzielt werden konnten. Dennoch ist der EFAA-Präsident der Ansicht, dass die Interessen von KMU bei der Erarbeitung der Standards nicht im ausreichenden Maß Rechnung getragen wurde. Auf KMU können als Teil der Wertschöpfungskette verpflichteter Großunternehmen erhebliche Informationspflichten zukommen. Aus diesem Grund hat sich EFAA-Präsident Salvador Marin bei der Abstimmung über den Inhalt des Anschreibens an die EU-Kommission zur Kosten-Nutzen-Analyse für KMU enthalten. Die Standards sollen bis Juni 2023 von der EU-Kommission verabschiedet werden.

Zuvor hatte das EU-Parlament die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) angenommen. Damit stimmte es für die politische Einigung, die zuvor im sog. Trilog mit dem EU-Rat erzielt worden war. Es ist davon auszugehen, dass der EU-Rat Ende November ebenfalls die CSRD-Richtlinie annehmen wird. Diese tritt dann am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de