Digitalisierung - 16. Dezember 2021

Die Elektronische Arbeitslosmeldung kommt

BMAS, Pressemitteilung vom 16.12.2021

BMAS unterstützt weiteren Schritt hin zur bürgernahen, digitalen Verwaltung

Zum 1. Januar 2022 tritt die Neuregelung zur elektronischen Arbeitslosmeldung in Kraft. Neben der persönlichen Vorsprache in der zuständigen Agentur für Arbeit besteht damit künftig eine rechtssichere elektronische Form für die Arbeitslosmeldung. Die elektronische Arbeitslosmeldung nutzt dazu den elektronischen Identitätsnachweis nach dem Personalausweisgesetz, das heißt die Nutzung der sogenannten „Online-Ausweisfunktion“ des Personalausweises. Dadurch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung des Sozialverwaltungsverfahrens und gleichzeitig zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) erfolgt.

Warum ist das wichtig?

Bei der Arbeitslosmeldung handelt es sich um eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Das heißt, wer bereits arbeitslos ist oder innerhalb der nächsten drei Monate wird, muss dies zunächst vor Ort oder digital bei der zuständigen Arbeitsagentur melden. Erst dann kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.

Bürgerinnen und Bürger können bereits jetzt verschiedene Leistungen über das Portal www.arbeitsagentur.de online in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beantragung von Kurzarbeitergeld oder der Weiterbewilligungsantrag von Arbeitslosengeld II. Die Zahl der Leistungen, die bei der Bundesagentur für Arbeit digital beantragt werden können, wächst durch die Umsetzung des OZG kontinuierlich.

Sozialleistungen digital und bürgernah – das OZG im BMAS

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und seine nachgeordneten Behörden sind im Rahmen des OZG für die Digitalisierung von rund 250 Verwaltungsleistungen des Bundes zuständig, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Anfrageverfahren zur Statusfeststellung in der Sozialversicherung, Arbeitgeber-Service, Haushaltsscheck für Minijobs in Privathaushalten, Insolvenzgeld, Rentenfestsetzung und -zahlung, Waisenrente und Witwenrente.

Diese Leistungen müssen bis Ende 2022 so digitalisiert werden, dass Bürgerinnen und Bürger sie durchweg online beantragen können. Anliegen des BMAS ist dabei immer, dass Sozialleistungen zeitgemäß, rechtssicher und unbürokratisch diejenigen erreichen, denen gesetzliche Ansprüche zustehen. Die Nutzer*innen stehen bei allen Digitalisierungsprojekten im Mittelpunkt.

Darüber hinaus begleitet das BMAS im Themenfeld Arbeit und Ruhestand die Umsetzung des OZG gemeinsam mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen auf föderaler Ebene.

Quelle: BMAS