Berufsstand - 21. März 2024

Datenschutzrecht: BRAK fordert erneut sektorale Datenschutzaufsicht für die Anwaltschaft

BRAK, Mitteilung vom 20.03.2024

Das Bundesinnenministerium plant, die Datenschutzaufsicht zu vereinheitlichen und das Bundesdatenschutzgesetz zu überarbeiten. Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer sollte die Datenschutzaufsicht über die Anwaltschaft bei einer selbstverwalteten anwaltlichen Stelle liegen. Zudem warnt sie davor, das Zurückbehaltungsrecht für anwaltliche Handakten durch datenschutzrechtliche Ansprüche auszuhebeln.

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat plant, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu überarbeiten und insbesondere die Datenschutzaufsicht zu vereinheitlichen. Dazu soll unter anderem die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder gesetzlich verankert werden. Der Entwurf greift Ergebnisse der im Jahr 2021 durchgeführten Evaluierung des BDSG sowie im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbarte Ziele auf.

Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme zu dem im vergangenen Jahr vorgelegten Referentenentwurf die vorgeschlagenen Änderungen zur Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht als Schritte zu mehr Rechtssicherheit im Aufsichtsverfahren im Grundsatz begrüßt. Sie brächten aus ihrer Sicht jedoch nur kleinere Vorteile und seien teils auf bestimmte Bereiche – namentlich Wissenschaft, historische Forschung und Statistik – beschränkt, während andere Bereiche außen vor blieben. An ihrer bereits früher geäußerten Forderung nach einer Zentralisierung und sektoraleren Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht hielt die BRAK fest und forderte erneut, die Aufsicht über Datenverarbeitungen in Rechtsanwaltskanzleien in die anwaltliche Selbstverwaltung zu überführen.

Im Vorfeld der Beratung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags am 7.3.2024 über den im Februar 2024 vorgelegten Regierungsentwurf wandte die BRAK sich mit einem Schreiben ihres Vizepräsidenten André Haug an die Ausschussvorsitzende sowie die zuständigen Landesministerinnen und -minister. Haug erinnert daran, dass die Forderungen der Anwaltschaft im Interesse eines funktionierenden Datenschutzes und wichtiger zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze dringend geboten sind.

Die BRAK fordert insbesondere, dass aufsichtsbehördliche Befugnisse zum Schutz des Mandatsgeheimnisses weitergehend beschränkt werden als dies bisher der Fall ist. Zudem fordert sie erneut eine selbstverwaltete und unabhängige anwaltliche Datenschutzaufsicht sowie weitergehende Bemühungen zur territorialen Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht.

Besonders wichtig ist aus ihrer Sicht der Schutz des Zurückbehaltungsrechts in Bezug auf Handakten, der im Berufsrecht aller rechts- und steuerberatenden sowie wirtschaftsprüfenden Berufe verankert ist, vor einer Aushebelung durch datenschutzrechtliche Auskunfts- oder Datenübertragungsansprüche. Die Bundessteuerberaterkammer und die Wirtschaftsprüferkammer gaben insofern gleichlautende Stellungnahmen ab.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 6/2024