Gesetzgebung - 2. Februar 2024

Bundesrat stimmt Änderungen bei Kfz-Haftpflicht nicht zu

Bundesrat, Mitteilung vom 02.02.2024

Vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten am 2. Februar 2024 keine Zustimmung im Bundesrat – sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln.

Was der Bundestagsbeschluss vorsieht

Mit dem Gesetz will der Bundestag eine EU-Richtlinie zur Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen umsetzen. Ab 1. Januar 2025 soll eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien Arbeitsmaschinen SAM und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h gelten. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit.

Insolvenzfonds zur Absicherung

Ein Insolvenzfonds, den die in Deutschland zugelassenen Kfz-Haftpflichtversicherer finanzieren, soll künftig Verkehrsopfer auch bei Insolvenz des Kfz-Haftpflichtversicherers absichern. Er träte an die Stelle der bisherigen deutschen Entschädigung durch den Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

Der Bundestagsbeschluss will zudem die Schadensverlaufsbescheinigung der Versicherten harmonisieren und Vorgaben für die Schadensfreiheitsrabattpolitik der Versicherer regeln.

Quelle: Bundesrat