Energiewirtschaftsgesetz - 18. August 2022

Bundeskabinett beschließt Stellungnahme zum „Achten Sektorgutachten Energie“ der Monopolkommission zu E-Mobilität und Wasserstoff

BMWK, Pressemitteilung vom 18.08.2022

Das Bundeskabinett hat die Stellungnahme der Bundesregierung zum „Achten Sektorgutachten Energie“ der Monopolkommission beschlossen.

Die Bundesregierung stimmt vielen Feststellungen des Gutachtens im Grundsatz zu. Seit Veröffentlichung des Gutachtens hat sie vielfältige Maßnahmen zum Ausbau des elektrifizierten Verkehrs und von Wasserstoffnetzen auf den Weg gebracht, die auch Empfehlungen der Monopolkommission aufgreifen.

Die Monopolkommission hatte das Gutachten im September 2021 vorgestellt. Es untersucht die Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung, den Wettbewerb unter Strombörsen im kurzfristigen Stromhandel, den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Regulierung einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Das Gutachten bezieht sich auf den Betrachtungszeitraum 2019 bis 2021.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass beim Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge die Entstehung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern ist. Der Ansatz der Monopolkommission, dass Ladeinfrastruktur in Kommunen wettbewerblich bereitgestellt werden soll, wird seitens der Bundesregierung ebenfalls unterstützt. Auch die Bundesregierung sieht das Ad-hoc-Laden (gemeint ist das spontane Laden, das keine vertragliche Bindung der Nutzer an einen Anbieter von Ladestrom erfordert) als Angebot im Markt für Ladestrom als eine Option, den Wettbewerb zu stärken. Sie teilt zudem die Einschätzung, dass bessere Informationen über die Möglichkeit des Ad-hoc-Ladens und Preise der Lade-Angebote es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern würde, durch gezielte Nachfrage den Preiswettbewerb zu stärken.

Die Einschätzung der Monopolkommission bezüglich des Regulierungsrahmens für Wasserstoffnetze teilt die Bundesregierung nur partiell. Um dem Markthochlauf und der heterogenen Marktstruktur Rechnung zu tragen, wurde bei der eingeführten Übergangsregulierung ein flexibler Ansatz gewählt, wonach es den Betreibern von Wasserstoffnetzen zunächst freisteht, sich freiwillig der Regulierung zu unterwerfen (sog. Opt-in-Regulierung). Eine nationale Festlegung auf einen bestimmten Regulierungsansatz bei laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene wäre aus Sicht der Bundesregierung derzeit verfrüht, daher gelten diese Regelungen für die Einstiegsphase bis zur Verabschiedung von EU-Vorgaben.

Die Stellungnahme wird nun der Monopolkommission offiziell zugeleitet sowie dem Bundestag und dem Bundesrat übermittelt.

Hintergrund zur Monopolkommission/zum Gutachten

Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Ihre Gutachten werden veröffentlicht. Ihre Aufgaben sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie verschiedenen weiteren Fachgesetzen geregelt.

Die Monopolkommission hat gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs und die Frage beurteilt, ob funktionsfähiger Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas in der Bundesrepublik Deutschland besteht, die Anwendung der Vorschriften des EnWG über die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht würdigt und zu sonstigen wettbewerbspolitischen Fragen der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas Stellung nimmt.

Dieser Vorgabe entsprechend hat die Monopolkommission am 1. September 2021 ihr achtes turnusmäßiges Sektorgutachten zum Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas in Deutschland vorgestellt. Gemäß § 62 Abs. 2 Satz 2 EnWG nimmt die Bundesregierung zu dem Gutachten in angemessener Frist Stellung.

Quelle: BMWK