BRAK, Mitteilung vom 15.09.2023
Die Europäische Kommission hat am 12. September 2023 unter dem Titel BEFIT ein neues Programm für eine einfachere Besteuerung grenzüberschreitender Unternehmen vorgelegt. Diese sollen sowohl die Unternehmen als auch Steuerbehörden entlasten.
Der Vorschlag enthält neue, einheitliche Regeln, mittels derer die Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen festgelegt wird. Die Befolgungskosten großer, in mehr als einem Mitgliedstaat agierender Unternehmen, sollen so bis zu 65 % gesenkt werden. Der Vorschlag baut auf dem internationalen Steuerabkommen der OECD/G20 über globale Mindestbesteuerung und der Ende 2022 angenommene Richtlinie zu Säule 2 auf. Konkret hat er zur Folge, dass Unternehmen, die derselben Gruppe angehören, einer gemeinsamen Berechnung der Bemessungsgrundlage unterliegen. Die Bemessungsgrundlagen aller Mitglieder der Gruppe werden in einer einzigen Grundlage zusammengefasst. Für jedes Gruppenmitglied wird sodann ein prozentualer Anteil an der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage berechnet. Dieser basiert auf dem Durchschnitt der zu versteuernden Ergebnisse der vergangenen drei Steuerjahre.
- Pressemitteilung der Kommission (September 2023)
- Vorschlag der Kommission (EN) (September 2023)
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel 16/2023