Berufsrecht - 10. März 2023

Änderungen in BORA und FAO treten zum 01.06.2023 in Kraft

BRAK, Mitteilung vom 09.03.2023

Die Satzungsversammlung hat im Dezember 2022 unter anderem die beruflichen Pflichten beim Umgang mit Sammelanderkonten geändert. Außerdem hat sie Berufs- und Fachanwaltsordnung geschlechtergerecht neu gefasst. Diese Änderungen treten zum 01.06.2023 in Kraft.

In ihrer 4. Sitzung am 05.12.2022 hat die 7. Satzungsversammlung eine Neufassung sowohl der Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA) als auch der Fachanwaltsordnung (FAO) in geschlechtergerechter Sprache beschlossen. Zudem wurden Änderungen mit Blick auf geänderte Geldwäschevorschriften und die seit Anfang 2022 erfolgte massenhafte Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken beschlossen. Die geänderten Berufspflichten sollen dazu beitragen, Sammelanderkonten dauerhaft zu erhalten.

Das Bundesministerium der Justiz hat mit einem Schreiben vom 23.02.2023 mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom 05.12.2022 zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen (vgl. § 191e I BRAO). Die Beschlüsse wurden am 03.03.2023 auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 01.06.2023 in Kraft. Sie werden in der kommenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen dokumentiert.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 5/2023