Stiftungen - 29. Juli 2021

Noch Luft nach oben

Nach sieben Jahren haben sich Bund und Länder endlich auf eine Reform des Stiftungsrechts geeinigt. Ob das neue Gesetz aber ausreichend ist, um die Stiftungslandschaft zukunftsfähig zu machen, ist allerdings noch völlig offen.

Gemeinsam für die gute Sache: Das ist ein Punkt, der uns beim Thema Stiftungen als Erstes durch den Kopf geht. Und in der Tat: Mehr als die Hälfte aller deutschen Stiftungen kümmert sich um gesellschaftliche Anliegen, gefolgt von Stiftungszwecken rund um Bildung, Kunst und Kultur. 74 Prozent sind vor Ort oder in der Region tätig. Eine besonders gute Nachricht gerade in Pandemiezeiten ist die Tatsache, dass im vergangenen Jahr wieder deutlich mehr Stiftungen als in den Vorjahren errichtet worden sind.

Stiftungen als Pfeiler der Gesellschaft

Stiftungen stützen unsere Gesellschaft, und sie spiegeln deren Entwicklungen. Daher ist es wichtig, zu klären was Stiftungen im 21. Jahrhundert leisten können und sollen – und wie der Staat hier unterstützen kann. Dies ist wie so häufig auch eine juristische Frage. Wie fast schon zu erwarten, erschweren Bürokratie und föderale Zersplitterung das Engagement für die gute Sache. Gerade die zahlreichen kleineren Stiftungen haben damit zu kämpfen – und in Zeiten der Pandemie gab es aus rechtlicher Sicht für Stiftungen kaum Handlungsmöglichkeiten, sich gegenseitig zu helfen. Seit 2014 arbeiteten Bund und Länder schon an einer Reform des Stiftungsrechts, jedoch mündete der langwierige Prozess erst im Herbst vergangenen Jahres in einem ersten Gesetzentwurf. Die von zahlreichen Experten vorangetriebenen und zugleich im Detail kritisierten Reformbemühungen wurden nun aber zu einem vorläufig guten Ende geführt. Auf bundesrechtlicher Ebene werden dem neuen Gesetz zufolge Regelungen vereinheitlicht und auf diese Weise mehr Rechtssicherheit geschaffen. Weitere wichtige Neuerungen betreffen Stiftungsvermögen, Haftung, Satzungsänderung sowie die Beendigung von Stiftungen. Zudem werden Perspektiven für notleidende Stiftungen eröffnet, die in der Praxis weiterhelfen dürften. Das neu eingeführte Stiftungsregister soll nicht nur für mehr Legitimation im Rechtsverkehr, sondern auch für Transparenz sorgen. Der Gesetzgeber nahm hier eine Forderung auf, die seit Langem von Wissenschaft und Praxis gestellt wurde.

Professionelles Stiftungsmanagement unabdingbar

Das Gesetzgebungsverfahren wurde noch in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen, sodass die Reform im Juli 2023 in Kraft treten kann. Damit bleibt Stiftungen und uns als beratendem Berufsstand noch genügend Zeit, um mit der Materie vertraut zu werden und die notwendigen Schritte einzuleiten. Handlungsbedarf besteht trotzdem – unter anderem, weil beispielsweise mit Blick auf Satzungsregelungen nun klar ist, welche Veränderungen tatsächlich Eingang in den finalen Gesetzestext gefunden haben. Die Vielfalt der gestalterischen Optionen verlangt nach einem professionellen Stiftungsmanagement. Aus diesem Grund sollte besser heute als morgen mit Überlegungen begonnen werden, welche Anpassungen möglicherweise noch vor Inkrafttreten der Reform sinnvoll sind. Das gilt insbesondere, da in manchen Bereichen eine Änderung nach der Reform nicht mehr möglich ist. Satzungsanpassungen an die Praxis sind gerade vor dem Hintergrund, dass immer mehr Stiftungen zu Lebzeiten errichtet werden, ein weiterer Anspruch, dem die Reform (noch) nicht vollständig gerecht wird. Hier besteht gegebenenfalls Bedarf, Satzungs- oder Strukturänderungen vorzuziehen. Auch die Politik muss sich weitere Hausaufgaben ins Heft schreiben lassen. Sicher ist es ein erster wichtiger Schritt, das Stiftungsrecht zu vereinheitlichen. Trotzdem bleiben Punkte ungelöst: Experten fordern weitere Erleichterungen und flexiblere Ansätze, wie etwa die von vielen geforderte Stiftung auf Zeit. Satzungsanpassungen an die Praxis sind gerade vor dem Hintergrund, dass immer mehr Stiftungen zu Lebzeiten errichtet werden, ein weiterer Anspruch, dem die Reform (noch) nicht gerecht werden kann. Darüber hinaus wirft die Novelle viele neue Fragen auf, deren Klärung noch aussteht – beispielsweise bei den Vermögensregelungen. Zudem wird beklagt, dass praxisnahe Übergangsvorschriften fehlen, um Stiftungsverantwortlichen mögliche Anpassungen leichter zu machen. Ob die Reform die Rahmenbedingungen für Stiftungen erleichtert oder ob es mehr Professionalisierung braucht, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Möglicherweise wird die Stiftung dann nicht immer das Mittel der Wahl für das gemeinnützige Engagement sein. Wenn aber Stiftungen zu einer stabilen Säule der Zivilgesellschaft werden sollen, braucht es eine weitere Stärkung des Stiftungssektors.

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Zum Autor

Prof. Dr. Robert Mayr

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
CEO der DATEV eG; Die Genossenschaft gehört zu den größten Softwarehäusern und IT-Dienstleistern in Deutschland.
Seine Themen: #DigitaleTransformation, #DigitalLeadership, #Plattformökonomie und #BusinessDevelopment.
Seine These: „Die digitale Transformation ist keine Frage des Könnens, sondern des Wollens“

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