Jahreswechsel - 21. Dezember 2023

Auf Kurs in das Jahr 2024

Sowohl in der Steuer- als auch in der Digitalpolitik sind viele Änderungen für das neue Jahr noch in der Diskussion und nicht festgeschrieben. Was aber feststeht, ist, dass mehr Digitalisierung notwendig ist, um den Bürokratieabbau in Deutschland voranzutreiben.

Wie so oft zum Jahreswechsel frage ich mich auch dieses Mal: Haben meine Familie und ich nicht gerade erst zu den Feiertagen beisammengesessen? Ist es nicht gerade wenige Monate her, dass wir Silvester gefeiert haben? Die Zeit zieht so schnell ins Land – und für den Berufsstand ist naturgemäß der Jahreswechsel eine sehr arbeitsreiche Phase. Dazu kommen die vielen Gesetzesänderungen und Neuerungen, mit denen wir uns zu befassen haben.
Dennoch möchte ich mir und Ihnen einige ruhige Minuten gönnen und den Blick auf das werfen, was vor uns liegt. Uns erwarten 2024 mehrere Wahlen – neben der DATEV-Vertreterwahl die Europawahl sowie die Präsidentschaftswahlen in den Vereinigten Staaten. Und alle Sportinteressierten unter Ihnen sollten ein weiteres Ereignis bereits jetzt fest in den Kalender eintragen: Ab Mitte Juni wird bei der Fußball-Europameisterschaft ein Nachfolger für den amtierenden Europameister Italien gesucht. Und wer weiß, vielleicht gehen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sogar ins Stadion. Denn Deutschland ist 2024 Gastgeberland für das Turnier.

Wachstumschancengesetz quo vadis?

Möglicherweise ist ein gemeinsamer Stadionbesuch oder Public Viewing eine willkommene Abwechslung von der täglichen Arbeit. Denn es erwartet uns ein Jahr voller Herausforderungen. Vor allem das geplante Wachstumschancengesetz soll zahlreiche Erleichterungen im Steuerrecht für Selbstständige und Unternehmen bringen. Dazu gehören unter anderem eine Investitionsprämie für Klimaschutz, eine höhere Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, Neuregelungen für Sonderabschreibungen und degressive Abschreibungen, höhere Freigrenzen und Pauschalen in verschiedenen Bereichen sowie eine bessere steuerliche Forschungsförderung.
Das Paket ist umfangreich; allerdings ist das geplante Gesetz zum Zeitpunkt, zu dem ich diesen Text schreibe, Gegenstand des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat. Daher müssen wir abwarten mit welchen Neuregelungen wir uns ab 2024 tatsächlich auseinandersetzen müssen. Hier halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden und sorgen dafür, dass unsere Lösungen aktuell und zeitnah für Sie im Kanzleialltag bereitstehen.
Lassen Sie mich aber aus der breiten Palette des geplanten Wachstumschancengesetzes ein Beispiel herausgreifen, das für mich noch etwas anderes verdeutlicht: die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen. Demnach sollen Buchungsbelege künftig statt zehn nur noch acht Jahre archiviert werden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Politik über dieses Thema diskutiert – und es ist auch nicht das erste Mal, dass eine mögliche Verkürzung dieser Fristen den Weg in einen Gesetzentwurf findet. Aber die Tatsache, dass wir diese Debatte zum wiederholten Male erleben, zeigt für mich exemplarisch, dass in puncto Bürokratieabbau noch viel zu tun ist.

Schlechte Noten für Digitalpolitik

Es wäre zu begrüßen, wenn mit dem Wachstumschancengesetz hier die nächsten Schritte getan würden. Aber das allein reicht nicht aus. Nimmt man es ernst mit dem Bürokratieabbau, muss man die Digitalisierung – vor allem in der öffentlichen Verwaltung – in den Blick nehmen. Das sehen auch Deutschlands Unternehmen so, die in einer aktuellen Umfrage der Digitalpolitik der Bundesregierung die Schulnote 4 geben. Immerhin ist die Ampelkoalition damit nicht akut versetzungsgefährdet, kommt aber mit der Umsetzung ihres Digitalprogramms nicht hinterher. Laut dem Digitalverband Bitkom e. V. wurde bislang kaum mehr als jedes zehnte digitalpolitische Vorhaben dieser Legislatur umgesetzt, jedes vierte wurde noch nicht angepackt. Es scheint bezeichnend, dass das Onlinezugangsgesetz nicht nur novelliert werden soll, sondern dass Sachverständige bereits umfassende Nachbesserungen des neuen Gesetzentwurfs fordern.
So bleibt der Blick in die nahe Zukunft derzeit noch etwas unscharf, sowohl was die Steuer- als auch die Digitalpolitik angeht. Unsere Rolle als Berater ist und bleibt es, in dieser sich verändernden Landschaft gewissermaßen als Kompassnadel für unsere Mandanten zu fungieren. Unsere Expertise und unser Engagement sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass wir diesen Weg gemeinsam meistern. Nur so kann es eine aufregende Reise in ein neues Jahr werden. Gleich, was uns diese Reise bringt, und gleich, wie schnelllebig sie uns vorkommen mag: Ich wünsche Ihnen jetzt ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

Zum Autor

Prof. Dr. Robert Mayr

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
CEO der DATEV eG; Die Genossenschaft gehört zu den größten Softwarehäusern und IT-Dienstleistern in Deutschland.
Seine Themen: #DigitaleTransformation, #DigitalLeadership, #Plattformökonomie und #BusinessDevelopment.
Seine These: „Die digitale Transformation ist keine Frage des Könnens, sondern des Wollens“

Weitere Artikel des Autors