Cloud-Anwendung - 29. Februar 2024

Die erste Deklarationslösung in der Cloud

Sie haben die Steuererklärung inklusive der Anlage EÜR an die Finanzverwaltung übermittelt. Einige Wochen später kommt vom Finanzamt die Aufforderung, das Verzeichnis der Anlagegüter und den Kontennachweis nachzureichen.

In diesem Fall müssen Sie die Erklärung erneut bearbeiten, das Verzeichnis der Anlagegüter und den Kontennachweis ausgeben und per Belegnachreichung an die Finanzverwaltung senden. Für solche Fälle hat DATEV eine Lösung: DATEV EÜR Steuern. Mit einem Klick übergeben Sie neben den gebuchten Kontensalden für die Anlage EÜR gleichzeitig die Einzelinventare für die Anlage AVEÜR aus Kanzlei-Rechnungswesen an DATEV EÜR Steuern. Diese Einzelwerte übermitteln Sie nach der Fertigstellung der Erklärung an die Finanzverwaltung. Entweder direkt aus der Cloud-Anwendung oder aus der entsprechenden Einkommensteuererklärung heraus. Bei Bedarf ist auch eine manuelle Erfassung und Übermittlung der Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ möglich. Übrigens auch für Vereine und Stiftungen.

DATEV EÜR Steuern ohne weitere Kosten

Den in DATEV EÜR Steuern ermittelten Gewinn oder Verlust können Sie im Anschluss in DATEV Einkommensteuer (ESt) oder ESt beschränkte Steuerpflicht (BESt) übernehmen. Sie können auch die Werte aus mehreren EÜR-Beständen in eine Einkommensteuererklärung übernehmen. Die Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern beinhaltet alle Formulare der Einnahmenüberschussrechnung (für Einzelunternehmen ohne land- und forstwirtschaftliche Unternehmen) sowie das Freizeichnungsdokument. Sie können die Auswertungen an DMS (Dokumentenablage) sowie an DATEV Meine Steuern senden. Des Weiteren können Sie den Gegenstandswert ermitteln und an die Rechnungsschreibung übergeben.
Jede Kanzlei, die einen Vertrag für ESt classic oder ESt comfort hat, kann die neue Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern nutzen. Dabei fallen keine weiteren Kosten an. Sie können für jeden einzelnen Betrieb selbst entscheiden, ob Sie die neue Cloud-Anwendung nutzen oder den bisherigen Weg gehen. Die Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ bleiben weiterhin in den Einkommensteuererklärungen enthalten.

MEHR DAZU

finden Sie im DATEV Hilfe-Center unter www.datev.de/hilfe/1028266 und www.datev.de/hilfe/1028267