Honorare für die Lohn­ab­rechnung - 29. September 2016

Der Sprung zum wohlverdienten Lohn

Mandant und Kanzlei profitieren davon, wenn klare und faire Spiel­regeln bei der Ent­loh­nung für die Lohn­ab­rech­nung in der Kanz­lei ver­ein­bart werden. Deshalb sollten Kanz­leien mit Preis­pa­keten arbeiten.

In vielen Kanzleien gehört die Lohnabrechnung zum täglichen Geschäft. Doch gerade hier gibt es wenig Klarheit über ein angemessenes Honorar. Wie hoch darf dieses sein? Und was akzeptiert der Mandant? Sollten Sie noch keinen schriftlich fixierten Dienstleistungskatalog haben, dann ist es höchste Zeit. Das Ziel: Alle profitieren von der Honorargestaltung – und für die Kanzlei springt ein angemessener Deckungsbeitrag raus. Das Thema Preisakzeptanz spielt hier eine tragende Rolle. Denn nur, wenn der Mandant die Leistung und den Preis versteht, wird er ihn akzeptieren. Schnüren Sie unterschiedliche Preispakete, um den individuellen Bedürfnissen Ihrer Mandanten gerecht zu werden. Ihr Kunde entscheidet und wählt. Zusätzliche Leistungen sollten Sie konsequent abrechnen.

So bilden Sie Leistungspakete

Wie Sie diese Pakete gestalten können, zeigen wir Ihnen anhand von drei Beispielen (BASIS/ PREMIUM/ PREMIUMplus). Um mehr Effizienz und einen höheren Deckungsbeitrag zu erhalten, sollten Sie für den Standardfall im Lohn ein (BASIS-)Paket definieren, in dem Sie nur auf elektronischem Weg mit Ihren Mandanten zusammenarbeiten. Hier können Sie digitale Unterstützungs-Tools zur Zusammenarbeit wie Unternehmen online und Arbeitnehmer online nutzen. Am Ende bleibt Ihnen Zeit für Themen, die sich Ihre Mandanten von Ihnen wünschen, beispielsweise die Beratung zu personalwirtschaftlichen Themen.
Ein PREMIUM-Paket kann auf dem Basis-Paket aufbauen, ergänzt um zusätzliche Leistungen wie die Erstellung von Bescheinigungen, Statistiken oder die Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.
Ein PREMIUMplus-Paket enthält kleine Standardberatungen in der Personalwirtschaft wie mehr Netto vom Brutto. Denkbar wäre auch, dass ein Mandant, der die abrechnungsrelevanten Daten nicht digital übermitteln und erhalten will, dies auch auf anderem Wege tun kann. Jedoch muss diese spezielle Serviceleistung entsprechend honoriert werden. Ein weiterer Vorteil der Honorar- und Dienstleistungstransparenz ist die Argumentation bei Honorarverhandlungen. Künftig sprechen Sie dann über Leistungen statt über den Preis, denn wenn der Preis für den Mandanten unangemessen ist, fragen Sie ihn, auf welche Leistung er am ehesten verzichten kann. So reduziert sich auch der Preis.

Beratungen

Bieten Sie Beratungen aktiv an. Durch Beratungsleistungen können Sie sich auch vom Wettbewerb (zum Beispiel den Lohndienstleistern) sehr gut abgrenzen. Dies gilt auch für Leistungen die ad hoc (Kurzberatungen/Tür-und-Angel-Beratungen) erbracht werden. Wichtig dabei ist es, den Mandanten im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine Dienstleistung handelt, die Sie mit einem bestimmten Honorar von x Euro versehen. Der Mandant sollte dem zustimmen, bevor Sie Ihre Dienstleistung erbringen. Dann gibt es im Nachhinein keine unnötigen Honorardiskussionen. Auch Sonderaufträge von Mandanten, wie kurzfristig angefragte Auswertungen, sollten konsequent verrechnet werden. Hierbei ist es wichtig, dass Ihre Mitarbeiter (die in aller Regel solche Aufträge entgegennehmen) dem Mandanten vorab Leistung und Kosten erläutern und sich das Einverständnis (am besten) schriftlich bestätigen lassen. Nur durch entsprechende Transparenz werden Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld eliminiert.

Die Pakete im Vergleich

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Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Honorargestaltung. Im Internet finden Sie weitere Informationen und Beispiele zur Honorargestaltung im Lohn unter www.datev.de/mandat-lohn | Preisgestaltung – Honorare im Lohn.

Einen Musterdienstleistungskatalog der Ihnen eine Darstellung bei der Strukturierung Ihrer Kanzleidienstleistungen liefert, finden Sie unter www.datev.de/ dienstleistungskatalog.

Zum Autor

Philipp Hasch

Mitarbeiter DATEV eG Marktbearbeitung Personalwirtschaft

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