Aktien und Kryptowährungen | Im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes haben auch die gesetzlichen Regelungen zu elektronischen Wertpapieren ein Update erfahren.
Einkommensteuer | Die Neufassung des § 19a Einkommensteuergesetz dient der Beteiligung von Mitarbeitern an ihrem Unternehmen, vor allem aber an Start-Ups.
Investitionen in Start-ups | Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz führt zu Änderungen bezüglich des INVEST-Zuschusses. Betroffen sind Regelungen zur Steuerfreiheit.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung | Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde die Dry-Income-Problematik beim Anteilserwerb von Start-ups und KMU stark reduziert.
ZuFinG | Ob die Wiedereinführung von Mehrstimmrechtsaktien zu einem leichteren Kapitalmarktzugang von KMU führt, bleibt abzuwarten.
Zukunftsfinanzierung | Am 24. November 2023 stimmte der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zu, das der Bundestag nur wenige Tage zuvor am 17. November 2023 verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach verkündet werden.
Zukunftsfinanzierungsgesetz | Nach jahrelangem Ringen wird der Bundestag am 17.11.2023 das Zukunftsfinanzierungsgesetz beschließen und darin lt. Bitkom auch die Möglichkeiten für die Mitarbeiterbeteiligung bei Startups deutlich verbessern.
Gesetzgebung | Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des sog. Zukunftsfinanzierungsgesetzes (BT-Drucks. 20/8292) ist bei der 1. Lesung im Deutschen Bundestag von den Koalitionsfraktionen als wichtiger Schritt zur Stärkung von jungen Unternehmen (Start-ups) und des Kapitalmarktes gelobt worden.
Gesetzgebung | Das Bundeskabinett hat am 16.08.2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf soll durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket den deutschen Finanzstandort stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern.
Zukunftsfinanzierungsgesetz | Der jüngst veröffentlichte Entwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes hält besonders für Start-ups viele Verbesserungen bereit. Doch auch kleinere und mittlere Unternehmen sollen profitieren. Der DStV nahm dazu Stellung, wo der Gesetzgeber dafür noch nachschärfen kann.