Empfangspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach startet
beA macht jetzt ernst | Papier ist geduldig, beA weniger. Zum anstehenden Jahreswechsel wird es endgültig ernst mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Ab dem 1.1.2018 gilt die Empfangspflicht, sprich: Jeder zugelassene Rechtsanwalt in Deutschland muss jeglichen Schriftverkehr, der ab diesem Datum über den elektronischen Kanal hereinkommt, überwachen und in seine Kanzlei-Abläufe integrieren. Ausnahmen: keine. Und das ist nur der…