- 26. April 2012

XING Gruppe diskutiert Haftungsrecht

Schon mal beim Haftungsrecht die Übersicht verloren? Nicht so schlimm, denn ich weiß, wo Sie sie wieder finden können: in der XING Gruppe DATEV verbindet. Dort wurde im letzten Monat über das Haftungsrecht diskutiert. Da die Diskussion interessante Aspekte zutage förderte, möchte ich ihr hier im Blog zu einer größeren Öffentlichkeit verhelfen und den Verlauf…

XING Gruppe: DATEV verbindet

Natürlich kann es für Berater dramatische Folgen haben, wenn sie sich mit Forderungen konfrontiert sehen, die sich aus dem Haftungsrecht ergeben. Die entscheidenden Fragen sind deshalb, die nach der Haftungsvermeidung und die nach der Begrenzung von Haftungsrisiken. Und um ein Ergebnis vorwegzunehmen: Nein, die Haftungsrisiken lassen sich nicht gänzlich vermeiden.

Wir haben mit Bernhard Kürschner von der Nürnberger Neumüller & Partner GbR, RAe StB einen Rechtsanwalt und Wirtschaftsjuristen als Experten gewinnen können, der die komplexe Thematik fundiert für die ratsuchende Community aufbereiten konnte. Fragen zu zivilrechtlichen Haftungsrisiken und strafrechtlichen Verwicklungsrisiken hat er ebenso differenziert erörtert, wie solche zu Steuerstrafbeständen, die Berater potenziell bedrohen.

Beratung zwischen Tür und Angel

Für viele Berater sind die rechtlichen Folgen, die eine „beiläufige Mandatsberatung zwischen Tür und Angel“ mit sich bringen kann, ein willkommener Anlass gewesen, sich über den eigenen Umgang mit dem Thema Haftung erneut Gedanken zu machen. Ein kleines Beispiel zeigt, dass diese Überlegungen nicht mit dem Abschließen einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung enden sollten:

„Ein Berater wird von einem Mandanten telefonisch hinsichtlich des Verkaufs einer vermieteten Wohnung (zum Einstandspreis) befragt. Der Berater schenkt der Anfrage nicht die erforderliche Bedeutung und führt aus, dass der Verkauf zum Einstandspreis aufgrund der Immobilienpreisentwicklung keine schlechte Sache sei. Der Verkauf führt letztlich zu einem Steuerschaden von fast 40.000 Euro, welchen der Berater (bzw. dessen HPV) zu tragen hat (vgl. BGH 18.12.2008, IX ZR 12/05).“

In diesem Fall hilft es auch nicht, wenn für die Beratungsleistung kein Honorar vereinbart wurde, wie generell Vertragszusatzklauseln, die eine Haftung bei mündlicher Beratung ausschließen sollen, kritisch zu beurteilen sind.  Neben der „Tür und Angel“-Problematik wurden natürlich auch andere Aspekte des Haftungsrechts wie die Dritthaftung oder AGBs erörtert.  Als Gruppenmitglieder können Sie die Diskussion nachlesen.

Risiken können niemals ganz ausgeschlossen werden, aber klare Vereinbarungen zur Haftung schaffen Transparenz, und davon profitieren Mandanten und Berater gleichermaßen. Sollten Sie keinen Zugang zur XING Gruppe  haben,  können Sie gerne hier im Blog diskutieren. Ich bin gespannt auf Ihre Kommentare.

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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