Corona-Hilfen - 3. März 2022

Wie Sie die Überbrückungshilfe 4 beantragen

Corona-Überbrückungshilfen zu beantragen ist mühsam. Mit Kanzlei-Rechnungswesen wird’s jetzt deutlich einfacher.

Um kleine und mittelständische Unternehmen vor einem coronabedingten Ruin zu bewahren, gewährt die Bundesregierung sogenannte Überbrückungshilfen. Die Antragsfrist für die ersten Auflagen der Überbrückungshilfe ist bereits abgelaufen. Bis zum 30.04.2022 kann aber noch die Überbrückungshilfe 4 beantragt werden.

Die Daten müssen dazu ins Antragsportal des Bundes übermittelt werden. Alle Daten, die Sie dazu benötigen, liefert die Auswertung Überbrückungshilfe 4 in Kanzlei-Rechnungswesen.

Daten mühelos per Datei übertragen

Bisher mussten Sie die Daten händisch im Antragsportal erfassen. Ab sofort funktioniert das deutlich einfacher, denn mit dem am 03.03.2022 ausgelieferten Hotfix zu Kanzlei-Rechnungswesen können Sie eine XML-Datei mit diesen Daten ausgeben und anschließend mühelos im Antragsportal einlesen.

Alle Informationen zur Beantragung der Überbrückungshilfe 4 inklusive eines Klick-Tutorials finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1023057

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe 1 bis 3

Auch die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen 1 bis 3 und der November- und Dezemberhilfe können Sie in Kanzlei-Rechnungswesen vorbereiten. Wie das geht, erklären wir im Hilfe-Center:

Weitere Informationen

Tagesaktuelle Informationen zu den Überbrückungshilfen finden Sie unter www.datev.de/corona und in den FAQ zur Corona-Überbrückungshilfe IV des Bundes.