Änderungen durch die „Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“
Am 05.11.2025 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf einer „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ beschlossen. Dies hat Auswirkungen auf § 17 Abs. 1 StBVV: Der Begriff „Ablichtung“ in § 17 Abs. 1 StBVV soll durch „Kopien und Ausdrucke“ ersetzt werden, um ihn an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anzugleichen. Damit soll klargestellt werden, dass die Dokumentenpauschale – wie im RVG – nur für physische Kopien und Ausdrucke gilt und nicht für elektronische Scans, da hierfür keine zusätzlichen Materialkosten entstehen. Ziel ist es, Auslegungsprobleme zu vermeiden und einen einheitlichen Rechtsrahmen zwischen StBVV und RVG herzustellen.
Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Nutzen Sie diese gesetzliche Neuerung, um Ihre Abläufe zu modernisieren und die Digitalisierung in Ihrer Kanzlei voranzutreiben.
Prüfen Sie im Zuge der Umsetzung alle Phasen Ihres Rechnungserstellungsprozesses. Neben den neuen Vorgaben des UStG ist auch § 9 StBVV im Kontext der Änderungen neu zu interpretieren. Mit der Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) wurde am 13.12.2024 die Schriftformerfordernis in § 9 StBVV aufgehoben – Vergütungsabrechnungen dürfen nun in Textform erstellt werden (BGBl. 2024 I Nr. 411). Diese Änderung gilt seit dem 14.12.2024.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen benötigen Sie eine Software, die E-Rechnungen gemäß der EU-Norm EN 16931 verarbeitet. Eine E-Rechnung besteht aus einem strukturierten Datensatz, der eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das BMF hat die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) ausdrücklich als zulässig bestätigt.
Um Rechnungen gemäß diesen Standards zu erstellen und zu empfangen, existieren bereits ausgereifte Lösungen: So sind beispielsweise die rechnungsschreibenden Programme von DATEV schon heute e-rechnungsfähig (DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort und DATEV Anwalt classic). Wenn die Lösungen in der Kanzlei im Einsatz sind, muss die E-Rechnung in DATEV Eigenorganisation freigeschaltet und eingerichtet werden.
E-Rechnung in den DATEV-Programmen
Wie der Ablauf der einzelnen Software-Lösungen funktioniert, erfahren Sie in den DATEV Hilfe-Dokumenten:
- E-Rechnung einrichten und versenden in Rechnungsschreibung:
Hilfe-Dok. 1018466 - E-Rechnung einrichten und versenden in Eigenorganisation comfort:
Hilfe-Dok. 1018463 - E-Rechnungen in DATEV Anwalt classic:
E-Rechnung zur Akte erstellen, Hilfe-Dok. 1009997
E-Rechnung erfolgreich in der Anwalts-Kanzlei umsetzen
Als erste Anlaufstelle, um sich mit den gesetzlichen Anforderungen, Hilfsangeboten und Lösungen vertraut zu machen, bietet sich die Unterstützungsseite https://go.datev.de/e-rechnung an, die sukzessive ergänzt und erweitert wird.
Außerdem stehen für DATEV-Mitglieder auf https://go.datev.de/e-rechnung-unterstuetzungspaket Unterstützungspakete bereit. Darin sind unter anderem (je nach Zielgruppe) ein Leitfaden mit Checklisten für das Vorgehen in der Kanzlei enthalten, ein Mandanten-Anschreiben sowie Informationsmaterial zur Weitergabe an die Mandantinnen und Mandanten.
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in den DATEV-Programmen
Als Anwender von DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort finden Sie hilfreiche Informationen zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in folgenden Dokumenten im DATEV Hilfe-Center. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente regelmäßig an den aktuellen Gesetzesstand angepasst werden.
RVG aktivieren
Als Anwender von DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort finden Sie alle erforderlichen Schritte für die Aktivierung der RVG (falls nicht bereits geschehen) und weitere Informationen in folgenden Dokumenten im DATEV Hilfe-Center:
- Aktuelles RVG einstellen in Rechnungsschreibung (Dok.-Nr. 1019198)
- Rechnungen mit Gebühren der RVG erstellen in Eigenorganisation comfort (Dok.-Nr. 1018988)
Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.03.2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (BR Drs. 61/25) zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 08.04.2025, sodass die Änderungen am 01.07.2025 in Kraft treten.
Steuerberatergebühren werden angepasst (DATEV magazin)
Fachliteratur zum Vergütungsrecht StBVV/RVG 2026
Die 25. Auflage der Textausgabe Vergütungsrecht StBVV/RVG 2026 berücksichtigt die Änderung der Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen. Sie erscheint voraussichtlich im Februar 2026.
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- Fachbuch Vergütungsrecht StBVV/RVG 2026 Textausgabe, 25. Auflage (Taschenformat)
- Fachbuch Vergütungsrecht StBVV/RVG 2026 Textausgabe, 25. Auflage (Gebundene Ausgabe)
- Vergütungsrecht StBVV/RVG 2026, 25. Auflage (E-Book)
- Titel-Aboanlage Vergütungsrecht StBVV / RVG Textausgabe (Taschenformat)
- Titel-Aboanlage Vergütungsrecht StBVV / RVG Textausgabe (Gebundene Ausgabe)
- Titel-Aboanlage Vergütungsrecht StBVV / RVG Textausgabe (E-Book)
- Kompaktwissen Die neue StBVV 2025
- Kompaktwissen Optimale Anwendung der StBVV (E-Book)
- Lernvideo 78882 Erfolgreiche Honorarpolitik für Kanzleien
- DATEV Honorar-Beratung
Text aktualisiert am 11.12.2025