Die Bundesrechtsanwaltskammer ersetzt aus technischen Gründen alle beA-Karten bis 31.12.2022. Mit den neuen Karten ist das Signieren von Schriftsätzen im Anwaltspostfach in DATEV Anwalt classic derzeit nicht möglich. Hier finden Sie alternative Signatur-Möglichkeiten.
Die Bundesrechtsanwaltskammer ersetzt alle beA-Karten aus technischen Gründen bis Ende des Jahres.
Mit den neuen Karten ist auch das Signieren von Schriftsätzen im Anwaltspostfach in DATEV Anwalt classic derzeit nicht möglich. Die Schnittstelle der Bundesrechtsanwaltskammer (kurz BRAK) unterstützt die Fernsignatur nicht. Dies gilt für jede Kanzlei-Software, die die BRAK-Schnittstelle verwendet.
DATEV sucht aktuell nach Alternativen.
Workaround
Sie können Schriftsätze wie folgt versenden:
- Sie können die alte beA-Karte mit qualifizierter elektronischer Signatur unabhängig von deren Ablaufdatum bis 31.12.2022 nutzen.
- Signieren Sie Schriftsätze im beA-Webclient.
- Berufsträger können Schriftsätze bis auf Ausnahmen (z. B. Verwaltungsverfahren) mit der neuen beA-Karte auch ohne Signatur mittels VHN (Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis) zu den Gerichten versenden.