Die neue Version des Labels wird ab Mitte Januar 2024 vergeben. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner bei DATEV prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Kriterien für das Label erfüllen.
Das Label Digitale DATEV-Kanzlei illustriert die Expertise Ihrer Kanzlei in Sachen Digitalisierung. Es wird seit 2019 vergeben und ist seitdem eine geschätzte Referenz für Mandanten und potentielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die neue Version des Labels wird ab Mitte Januar 2024 vergeben. Prüfen Sie den Digitalisierungsgrad Ihrer Kanzlei bereits jetzt. Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner bei DATEV unterstützt Sie gerne.
Das sind die Kriterien für 2024
Folgende Kennzahlen sind maßgebend für das Label Digitale DATEV-Kanzlei 2024:
Bereich Rechnungswesen
- Digitalisierungsquote Primanotabuchungen: 75% (unverändert)
- Digitalisierungsquote Bank: 80% (erhöht um 10 Prozentpunkte)
- Anteil Mandanten mit digitalen Belegen: 50% (erhöht um 10 Prozentpunkte)
Bereich Personalwirtschaft
- Digitalisierungsquote Bewegungsdaten: 10% (unverändert)
- Anteil Mandanten mit digitalen Arbeitnehmerauswertungen: 10% (erhöht um 5 Prozentpunkte)
Bereich Steuern
- Anteil Mandanten mit digitalen ESt-Belegen: 5% (unverändert)
Bereich Kanzleimanagement
- Digitalisierungsquote Rechnungsausgang: 20% (neu)
Zusätzliche Voraussetzungen
- Sie beziehen Ihre DATEV-Rechnung elektronisch (unverändert)
Die angegebenen Quoten sind Mindestwerte