Grundsteuerreform - 11. Oktober 2021

Kooperation bei der Deklaration der neuen Grundsteuerwerte

Die DATEV eG setzt mit der fino taxtech GmbH mit Sitz in Kassel auf eine Kooperationslösung bei der Deklaration der neuen Grundsteuerwerte. Letzte Woche wurde der Vertrag über die Zusammenarbeit unterzeichnet und der Weg für eine Lösung freigemacht, die der Partner voraussichtlich im Januar 2022 zur Verfügung stellen wird.

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.

Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.  Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass die Steuerberaterinnen und Steuerberater für den überwiegenden Teil ihrer Mandanten die Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte übernehmen werden.  

Kooperationslösung

Als verlässlicher Partner wird die DATEV eG ihren Mitgliedern auch bei den durch die Reform notwendig gewordenen Tätigkeiten rund um die Deklaration der Grundsteuerwerte zur Seite stehen. Im Sinne des DATEV-Ökosystems und der Plattformstrategie hat sich die Genossenschaft dazu entschlossen, bei diesem Thema eng mit dem DATEV-Software-Partner fino taxtech GmbH zusammenzuarbeiten. fino ist bereits seit 2017 mit einer anderen Lösung auf dem DATEV-Marktplatz vertreten.

Das Angebot von fino wird die fachlichen Anforderungen sowohl für das Bundesrecht als auch die abweichenden Länderlösungen im Zusammenspiel mit den DATEV-Programmen abdecken. Feststellungserklärungen können mit der Lösung erstellt, verwaltet und digital an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Erste Datenerfassungen sollen bereits ab Januar 2022 möglich sein. Für Kanzleien wird es eine Webanwendung geben, in die die Stammdaten für die Deklaration per API (Application Programming Interface – Programmierschnittstelle, die anderen Programmen eine Anbindung ermöglicht) integriert werden können. Die von fino bereitgestellte Lösung für Privatkunden und Unternehmen wird als App für iOS und Android in den entsprechenden App-Stores zur Verfügung stehen.

Auch nicht beratene Privatpersonen können über die vorgedachte DATEV SmartExperts Integration an die in SmartExperts dargestellten DATEV Steuerberatungskanzleien mit Expertise zum Thema Grundsteuer übergeleitet werden.

Neben der Kooperationslösung der fino taxtech GmbH wird DATEV Mitgliedern auch ein Angebot von Taxy.io, einem Anbieter mit DATEV-Schnittstelle, auf dem DATEV-Marktplatz zur Verfügung stehen. Darüber hinaus steht diese Schnittstelle auch Kunden und weiteren Anbietern eigener Grundsteuer-Software-Lösungen zur Verfügung.

Vorbereitenden Tätigkeiten

Da durch die Grundsteuerreform im nächsten Jahr zusätzliche Aufgaben auf die Kanzleien zukommen, empfiehlt es sich bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Zunächst gilt es zu prüfen, welche Mandantinnen und Mandanten ihre Berater mit der Deklaration der Grundsteuer beauftragen werden. Diejenigen Kanzleien, die die Stammdaten ihrer Mandate bislang nicht in DATEV Basisdaten online übernommen haben, können jetzt damit starten und sie künftig für alle Online-Anwendungen nutzen. Nicht alle Unterlagen und Daten, die Beraterinnen und Berater für die Deklaration der Grundsteuerwerte benötigen, liegen bislang in den Kanzleien vor. Daher ist es ratsam, bereits jetzt auf die Mandantinnen und Mandanten zuzugehen und um die Bereitstellung der nötigen Informationen zu bitten.

Weitere Unterstützungsangebote zur bestmöglichen Vorbereitung werden zeitnah zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen

www.datev.de/grundsteuer