Tipps & Tricks - 28. März 2022

Kanzleigründung für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Eine Kanzleigründung ist für viele junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein großes Wagnis. Manche bevorzugen die Sicherheit einer Festanstellung. Andere wollen die Freiheit erreichen, arbeiten zu können, wie, wo und wann sie wollen. Dennoch sollte dieser wichtige Schritt in die Selbstständigkeit gut durchdacht und geplant werden.

„Selbst und ständig arbeiten“

Eine Aussage, die man häufig hört, wenn man anderen Personen vom geplanten Vorhaben der eigenen Kanzleigründung berichtet. Das kommt nicht von ungefähr. Wer mit der eigenen Kanzlei erfolgreich sein möchte, muss zunächst viel Zeit und Geld investieren.

Der Weg in die Selbstständigkeit stellt eine große Herausforderung dar und geht häufig mit großem Risiko einher. Der Erfolg des eigenen Gewerbes ist eben nicht garantiert. Dieser Verantwortung sollten Sie sich stets bewusst sein und Chancen sowie Risiken gründlich gegeneinander abwägen. Grundsätzlich sollten Sie im Vorfeld die Vor- und Nachteile miteinander vergleichen. Damit können Sie abwägen, ob Sie bereit sind, das Risiko einzugehen, um Ihr Ziel zu erreichen.

Vorteile:

  • Freiheit und Selbstbestimmung
  • Erfolg mit direktem Einfluss auf den Verdienst
  • Freie Einteilung von Arbeitszeit und Freizeitgestaltung
  • Selbstständige und unabhängige Entscheidungen
  • Arbeitsort frei wählbar
  • Hohe gesellschaftliche Anerkennung

Nachteile:

  • Hohe Eigenverantwortung mit womöglich neuen Aufgaben (Buchführung, Marketung etc.)
  • Kein festes bzw. geregeltes Einkommen
  • Keine geregelten Arbeits- und Urlaubszeiten
  • Neue Abhängigkeiten möglich (z.B. von der Mandantschaft)
  • Keine Absicherung durch fehlenden Anspruch auf gesetzliche Sozialleistungen
  • Höhere psychische Belastung

Die ersten formalen Schritte in die Selbstständigkeit

Die Basis für eine mögliche Selbstständigkeit legen junge Anwältinnen und Anwälte mit der bestandenen Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Im Anschluss gibt es einige formelle Erledigungen auf Ihrer Checkliste in der Gründungsphase:

Zulassung zur Anwaltschaft: Um eine Kanzlei gründen zu können, muss bei der regional zuständigen Anwaltskammer eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragt werden. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zulassung sind Unbestraftheit, geordnete finanzielle Verhältnisse, der Verzicht auf mit der Anwaltszulassung unvereinbare Tätigkeiten, die Befähigung zum Richteramt und eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung.
Nach Ihrer Zulassung dürfen Sie offiziell unter der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ oder „Rechtsanwalt“ praktizieren. Gleichzeitig sind Sie zur Mitgliedschaft in der regionalen Rechtsanwaltskammer verpflichtet. Je nach Region ist eventuell in den ersten Jahren Ihrer Selbstständigkeit sogar eine Reduzierung oder Befreiung von den Kammerbeiträgen möglich.

Anmeldung der Kanzlei bei der Anwaltskammer: Nach der Zulassung muss die Kanzleigründung der regionalen Rechtsanwaltskammer gemeldet werden. Hier muss die Kanzleipflicht beachtet werden. Demnach darf eine Kanzlei nur in dem Bezirk der Rechtsanwaltskammer eingerichtet und unterhalten werden, in dem die Mitgliedschaft besteht.

Anmeldung beim Finanzamt: Natürlich muss die Kanzlei auch beim Finanzamt angemeldet werden, um eine Steuernummer zu erhalten. Nach der Zuteilung der Steuernummer wird sich das zuständige Amt auch noch einmal mit dem Betriebseröffnungsbogen bei Ihnen melden und weitere Unternehmensdetails abfragen.

Haben Sie diese Punkte abgearbeitet, sind die ersten wichtigen Formalitäten erledigt. Jedoch benötigt es für einen erfolgreichen Schritt in die Selbstständigkeit noch weitaus mehr. Dazu zählen unter anderem die gründliche Einarbeitung in betriebswirtschaftliche Themen wie die Buchführung oder die Finanzierung der Kanzlei bis zu dem Zeitpunkt, wenn die Mandate sie eigenständig tragen können. Hier hilft das Schreiben eines Business-Plans.

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