Das Gehalt ist ein entscheidender Faktor für die Motivation und die Zufriedenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Mitarbeiter wollen angemessen bezahlt werden. Das gilt nicht weniger für Ihre Mandanten. Ein Gehaltsvergleich gibt Aufschluss und erweitert Ihr Beratungsspektrum.
Kennzahlen aus dem Lohn liefern wichtige Hinweise, wie ein Unternehmen im Branchenvergleich beim Gehaltsgefüge dasteht. Unterstützen Sie daher Ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Gehaltsgestaltung, indem Sie sich zuerst einen Überblick über die marktüblichen Vergütungsstrukturen verschaffen – mithilfe von DATEV Personal-Benchmark online. Anhand anonymisierter Echtdaten werden Gehaltsvergleiche einfach und visuell mit Grafiken dargestellt. So kann beispielsweise für die Beratung eines Mandanten ein entsprechender Mitarbeiter ausgewählt werden. Der Gehaltsvergleich wird auf Basis des Berufs und des Beschäftigungsorts des ausgewählten Mitarbeiters erstellt. Auf diese Weise können vielfältige komplexe Analysen im Personalbereich erstellt werden. Sie können die Vergleichsgruppe in DATEV Personal-Benchmark online ändern, indem Sie eine andere Berufsbezeichnung auswählen, falls beispielsweise der Tätigkeitsschlüssel veraltet oder falsch ist. Der Gehaltsvergleich wird anschließend mit den Werten für den geänderten Beruf neu geladen. Die Region sowie die Arbeitszeit der Vergleichsgruppe bleiben von der Änderung unberührt. Die Änderung des Berufs wird nicht in das Lohnprogramm übernommen und nicht in DATEV Personal-Benchmark online gespeichert. Für Sie könnte sich daraus ein interessantes Beratungsfeld entwickeln. Der Gehaltsvergleich mit DATEV Personal-Benchmark online bietet hierfür einen einfachen Einstieg und einen Mehrwert für Mandanten, da so kleine und mittlere Unternehmen einen bezahlbaren Zugang zu komplexen Big-Data-Analysen erhalten. Mit diesem Wissen können Unternehmen wiederum leichter Fachpersonal für sich gewinnen und Mitarbeiter besser an das Unternehmen binden.
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Weitere Infos zur Gehaltsberatung unter www.datev.de/gehaltsextras.
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