- 26. August 2021

Datenübermittlung – Machen Sie es sich leicht

Flexibel, sicher, termingerecht – warum Sie die Umsatzsteuer- Voranmeldung über das DATEV-Rechenzentrum übermitteln sollten.

Wenn Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (USt 1/11) über das zertifizierte DATEV-Rechenzentrum übermitteln, können Sie sich darauf verlassen, dass DATEV die Aufträge fristgerecht an die Finanzverwaltung weiterleitet. Das gilt auch für die konsolidierte UStVA und USt 1/11. Seit Februar 2021 bieten wir zusätzliche Termine für die Übermittlung über das Rechenzentrum an: Jeweils montags bis freitags sowie am gesetzlichen Übermittlungstermin, in der Regel der Zehnte des Monats, wird nun auch um 11:00 und um 15:00 Uhr übermittelt. Damit können Sie Ihre Prozesse rund um die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung noch flexibler gestalten. Die Datenübermittlungsprotokolle finden Sie jeweils sofort in der Übersicht Datenübermittlung Finanzverwaltung. Sendeaufträge, die Sie von Montag bis Freitag bis 22:55 Uhr oder am Samstag und Sonntag bis 16:55 Uhr in das DATEV-Rechenzentrum senden, werden noch am selben Tag fristgerecht an die Finanzverwaltung übermittelt.

Flexibilität wie beim Telemodul

Wie bei der Übermittlung über das Telemodul können Sie die Daten am gesetzlichen Übermittlungstermin für eine termingerechte Übermittlung der UStVA bis 23:59 Uhr an das DATEV-Rechenzentrum senden. Ob die Übermittlung zwischen 23:55 und 23:59 Uhr tatsächlich als termingerecht gilt, hängt allerdings auch hier davon ab, ob die Finanzverwaltung die Daten sofort annimmt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Daten frühzeitig zu senden.

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Weitere Informationen und alle Übermittlungstermine finden Sie hier.