Frei­handels­ab­kommen - 15. Oktober 2019

Chancen in Fernost

Für die Wirtschaft gewinnen Ab­kommen über den freien Handel zu­neh­mend an Bedeutung. Daraus ergeben sich natürlich auch Chancen für mittel­stän­dische Unter­nehmen, die in­ter­na­tional aus­ge­richtet sind.

Schlagzeilen wie „Im Freihandel liegt die Zukunft“ oder „Größte Freihandelszone der Welt – EU und Japan können Signal gegen Protektionismus setzen“ waren zuletzt fester Bestandteil der Medien. Multinationale Konzerne sehen sich täglich mit dieser Thematik konfrontiert. Doch nicht zuletzt auch kleine und mittlere Unternehmen können davon profitieren, wenn Zölle und andere Handelsbarrieren abgebaut werden. Voraussetzung ist aber, dass sie sich in verschiedenen Märkten mit komplexen Regulierungssystemen zurechtfinden.

Generelle Handelspolitik

Die Handelspolitik beinhaltet zum einen diem gezielte wirtschaftspolitische Beeinflussung des internationalen Güterhandels durch Einführung oder Beseitigung tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse. Zum anderen beinhaltet sie auch die Theorie der Handelspolitik beziehungsweise die reale Außenwirtschaftstheorie, mit der die Wirkungen der verschiedenen Maßnahmen der Handelspolitik untersucht werden. Tarifäre Handelshemmnisse setzen an den Preisen oder spezifischen Maßeinheiten, beispielsweise Gewicht oder Menge, der international gehandelten Güter an und dienen als Sammelbegriff für handelspolitische Maßnahmen, die mit der Erhebung von Zöllen auf der Basis eines bestimmten Zolltarifs einhergehen. Zölle können dabei als Instrument des Protektionismus eingesetzt werden. Tarifäre Handelshemmnisse haben regulierende Wirkung beim Marktzugang. Nichttarifäre Handelshemmnisse können verschiedene Formen annehmen. Sie umfassen alle Maßnahmen, die nicht tarifärer Art sind. Beispiele sind administrative Barrieren, technische Vorschriften, Mengenbeschränkungen, Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, Zulassungsbedingungen für Kfz und andere staatliche Maßnahmen. Unter den Wirtschaftsbeteiligten spielen nichttarifäre Handelshemmnisse eine große Rolle. Sie stellen all jene Behinderungen im Außenhandel dar, die sich aus Vorschriften und internen Anweisungen für die Verwaltung – insbesondere die Zollverwaltung – ergeben und so gegebenenfalls zu Verzögerungen der Zollabwicklung führen können.

Handelspolitik der Europäischen Union

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 fällt die Handelspolitik in die alleinige Zuständigkeit der Europäischen Union (EU). Die EU-Mitgliedstaaten haben die Mandate für das Aushandeln von Handelsverträgen mit Drittstaaten der EU-Kommission übertragen. Beim Aushandeln von Freihandelsabkommen ist die EU-Kommission an das Mandat der Mitgliedstaaten sowie die Rechtsvorschriften des Vertrags von Lissabon gebunden. Nationale Behörden dürften durch Abkommen nicht in der Entscheidung über Regelungen der öffentlichen Daseinsvorsorge eingeschränkt werden. Gleiches gilt für die Beibehaltung der hohen europäischen Sicherheits- und Sozialstandards. Des Weiteren vertritt die EU-Kommission die EU sowie die Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation (World Trade Organiza­tion – WTO). Die WTO setzt sich für die Sicherstellung eines regelgestützten internationalen Handelssystems ein.

Freihandelsabkommen – JEFTA

Die Kommission rechnet mit einem Anstieg der Exporte von verarbeiteten Nahrungsmitteln nach Japan um 180 Prozent.

Nach rund vierjährigen Verhandlungen haben am 17. Juli 2018 EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Ratspräsident Donald Tusk und der japanische Regierungschef Shinzo Abe das Economic Partnership Agreement (EPA) beziehungsweise Japan-EU Free Trade Agreement (JEFTA) in Tokio unterzeichnet. Das Abkommen wurde am 27. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 1. Februar 2019 endgültig in Kraft. Das Freihandelsabkommen sowie der damit einhergehende Abbau von Handelsbarrieren könnten zu einem starken Anstieg des Handelsvolumens führen, das sich 2017 beiderseitig auf 129 Milliarden Euro belief. Dies eröffnet für beide Seiten neue Wachstumschancen, einhergehend mit einer Erhöhung der Nachfrage, Produktion und Beschäftigung. Neben neuen Exportmöglichkeiten für die EU in zahlreichen Sektoren wird der japanische Markt mit seinen rund 127 Millionen Verbrauchern für wichtige Agrarausfuhren der EU geöffnet. Die Kommission rechnet mit einem Anstieg der Exporte von verarbeiteten Nahrungsmitteln, wie Fleisch- und Milchprodukten, nach Japan um 180 Prozent. Das entspräche etwa zehn Milliarden Euro. Bei Chemieprodukten erwartet die EU ein Exportplus von 22 Prozent. Ziel des Abkommens ist die Beseitigung von Handelshemmnissen für europäische Importeure durch die Abschaffung der hohen japanischen Zölle auf die Einfuhr von europäischen Erzeugnissen wie Wein, Teigwaren, Schokolade beziehungsweise Schuhe und Lederwaren. 99 Prozent aller Güter sollen zollfrei gehandelt werden. Derzeit entstehen für EU-Waren beim Import nach Japan im Jahresdurchschnitt Zölle in Höhe von 134 Millionen Euro auf Wein, 174 Millionen Euro auf Schuhe und Lederwaren und 50 Millionen Euro auf forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Durch das Abkommen könnten Zolleinsparungen bei der Einfuhr in Japan von jährlich bis zu einer Milliarde Euro erzielt werden. Auch andere Hemmnisse wie zusätzliche Prüfungen, Zertifizierungen oder Kennzeichnungen werden beim Verkauf von Produkten europäischer Unternehmen zukünftig hinfällig. Entstünde dem Wirtschaftszweig einer Vertragspartei durch den Anstieg der Erzeugniseinfuhren der anderen Vertragspartei ein erheblicher Schaden oder würde ein solcher drohen, soll eine bilaterale Schutzklausel zur ganzen oder teilweisen Aufhebung von Zollpräferenzen greifen. Das gilt insbesondere für sensible Bereiche, wie etwa den Automobilsektor. Des Weiteren erkennt Japan durch das Abkommen internationale Standards unter anderem bei Pharma- und Medizinprodukten sowie Autos an. Darüber hinaus stellt das Abkommen den Schutz von rund 205 geschützten europäischen Herkunftsbezeichnungen, wie Nürnberger Bratwürstchen und Parmaschinken, in Japan sicher. Öffentliche Ausschreibungen sollen nach dem Abkommen für die Europäer zugänglich sein – und zwar auch auf lokaler Ebene und im Schienenverkehr. Durch diese Erweiterung der Konkurrenz könnten Großprojekte billiger werden.

Datenschutzrechtliche Aspekte

Auch beim Thema Datenschutz haben sich die EU und Japan am Unterzeichnungstag auf die Anerkennung gleichwertiger Datenschutzsysteme im Sinne der Ende Mai in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verständigt. Mit dieser Ergänzung zum Wirtschaftspartnerabkommen öffnet JEFTA den größten Datenschutzraum weltweit. JEFTA soll nämlich auch ein Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und zur Einhaltung höchster Standards in Bereichen wie Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz sein.

Zweck des Abkommens

Für die EU ist es das bisher größte bilaterale Abkommen. Es betrifft ein Drittel der weltweiten Wirtschaft und mehr als 600 Millionen Menschen. Japan ist nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt und somit für europäische Unternehmen ein interessanter Absatzmarkt. Zudem geht die EU davon aus, dass ein stärkeres Wirtschaftswachstum in der EU und in Japan auch zu einer stärkeren Nachfrage nach Produkten aus Entwicklungsländern führt. Diese wirtschaftlich und strategisch bedeutende Einigung soll ein Zeichen gegen die Politik des Protektionismus und für einen offenen, fairen und regelbasierten Handel sein. Insbesondere durch die „America First“-Politik von US-Präsident Donald Trump, hat JEFTA einen Symbolcharakter bekommen. Die amerikanische Aufkündigung des transpazifischen Handelsabkommens TTP (Trans-Pacific Partnership) sowie der Brexit gaben den entscheidenden Anstoß für das Vorankommen der seit 2013 zäh geführten Verhandlungen.

Firmeninterne Kontrollsysteme

Bei den Diskussionen um die Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) gerieten deren Vorteile oft aus dem Fokus. Derartige Abkommen mit EU-Beteiligung sind jedoch keine Neuheit und auch für kleine und mittlere Unternehmen eine Chance, durch den Abbau von Zöllen und anderen Handelsbarrieren zu profitieren. Trotz der Handelserleichterungen, die aus deren Inanspruchnahme resultieren, sollten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen den personellen Aufwand für die Einhaltung der zollrechtlichen Abkommensregeln nicht unterschätzen. Im Zusammenhang mit der steigenden Komplexität der Zollprozesse ist die Einrichtung von internen Kontrollsystemen – nicht zuletzt in Vorbereitung auf anstehende Zollprüfungen – dringend anzuraten.

Fazit

Die Globalisierung und ein freier Handel führen zu einem größeren Güterangebot, geringeren Produktionskosten aufgrund höherer Skalenerträge, mehr Wettbewerb sowie technologischem Fortschritt und damit zu geringeren Preisen. Zölle wirken dagegen wie eine Steuer, die die Produkte verteuern – weniger Wachstum und Wohlstand sind die Folge. Abschließend lässt sich mit einem Zitat der Handelskommissarin der EU, Cecilia Malmström, zusammenfassen: „Handelsabkommen sind keine Allheilmittel, aber sie sind ein wichtiges Werkzeug, um Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze in ganz Europa zu sichern.“

Fotos: gn8; Iam Anupong; Marco Livolsi; Olga Kurbatova; Tom Paiva Photography / EyeEm / Getty Images

Zu den Autoren

KM
Kay Masorsky

Partner der WTS am Standort Hamburg. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in den Bereichen Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

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LG
Lara Görg

Juristin im Bereich Indirect Tax bei der WTS in Düsseldorf

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