Rechnungslegung - 19. Januar 2024

WPK zum Regierungsentwurf des BMJ zur Anhebung der Schwellenwerte

WPK, Mitteilung vom 19.01.2024

Am 17. Januar 2024 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Regierungsentwurf zur Anhebung der Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen nach der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie) veröffentlicht (Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof).

Der Regierungsentwurf entspricht im Wesentlichen dem am 22. Dezember 2023 veröffentlichten Entwurf. Die materiellen Änderungen betreffen

  • die Klarstellung, dass die angehobenen Schwellenwerte bereits auf Jahres- und Konzernabschlüsse, Lageberichte sowie Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 2022 beginnende Geschäftsjahr angewendet werden dürfen, jedoch nur insgesamt. In der Begründung wird hierzu ausgeführt, dass ein Unternehmen, das Mutterunternehmen im Sinne des § 290 Absatz 1 Satz 1 HGB ist, das Wahlrecht nur einheitlich für seinen Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausüben darf.
  • die Ergänzung, dass die Größenmerkmale des § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB auch für die Einstufung als Kleinstgenossenschaft in § 53a Absatz 1 Satz 1 GenG anzuwenden sind.

Darüber hinaus wurde in der Begründung klargestellt, dass bei der Einstufung von Unternehmen in Größenklassen anhand der neuen Schwellenwerte, außer in den Fällen des § 267 Absatz 4 Satz 2 HGB (auch in entsprechender Anwendung nach § 293 Absatz 4 Satz 2 HGB), stets auf zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre abzustellen ist.

Quelle: WPK