BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 2 - S-1301-CHE / 21 / 10032 :001 vom 29.12.2022
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) – Konsultationsvereinbarung betreffend das Verfahren zur Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern
Das BMF hat die Konsultationsvereinbarung betreffend das Verfahren zur Entlastung von im Abzugswege einbehaltenen deutschen Steuern zum DBA-Schweiz veröffentlicht.
Die Konsultationsvereinbarung wurde aufgrund der Änderung des deutschen Verfahrens für die Entlastung vom Steuerabzug nach den DBA geschlossen. Sie tritt am 01.12.2023 in Kraft.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen