BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 2 - S-1300 / 21 / 10024 :005 vom 12.12.2023
Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen Stellung genommen.
In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
- Allgemeines
- Besteuerung im Inland
- Besteuerung im Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 1 OECD-MA
- Besteuerung im Ansässigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 2 OECD-MA (sog. 183-Tage-Klausel)
- Ermittlung des steuerpflichtigen / steuerfreien Arbeitslohns
- Abkommensrechtliche Beurteilung bestimmter Auslandstätigkeiten
- Besonderheiten bei Berufskraftfahrern
- Personal auf Schiffen und Flugzeugen
- Rückfallklauseln nach DBA
- Konsultationsvereinbarungen
- Streitbeilegungs- und Vorabverständigungsverfahren
- Anwendungsregelung
Hinweis
Die Regelungen sind in allen offenen Fällen anzuwenden, sofern gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
Das Schreiben wird im Bundesteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen