BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 - S-2353 / 19 / 10011 :006 vom 25.11.2020
Inhalt
I. Vorbemerkung
II. Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet
a) Erste Tätigkeitsstätte, § 9 Absatz 4 EStG
aa) Tätigkeitsstätte
bb) Häusliches Arbeitszimmer
cc) Tätigkeitsstätte des Arbeitgebers bei einem verbundenen Unternehmen oder bei einem Dritten
dd) Zuordnung mittels dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung durch den Arbeitgeber
ee) Dauerhafte Zuordnung
ff) Quantitative Zuordnungskriterien
gg) Mehrere Tätigkeitsstätten
hh) Erste Tätigkeitsstätte bei Vollzeitstudium oder vollzeitigen Bildungsmaßnahmen
b) Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit, Sammelpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a EStG
aa) Tatsächliche Fahrtkosten und pauschaler Kilometersatz bei auswärtiger Tätigkeit
bb) „Sammelpunkt“
cc) Weiträumiges Tätigkeitsgebiet - Verpflegungsmehraufwendungen
a) Vereinfachung bei der Ermittlung der Pauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 2 bis 5 EStG
aa) Eintägige Auswärtstätigkeiten im Inland
bb) Mehrtägige Auswärtstätigkeiten im Inland
cc) Auswärtstätigkeiten im Ausland
b) Dreimonatsfrist, § 9 Absatz 4a Satz 6 EStG
c) Pauschalbesteuerung, § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EStG - Vereinfachung der steuerlichen Erfassung der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mahlzeiten während einer auswärtigen Tätigkeit
a) Bewertung und Besteuerungsverzicht bei üblichen Mahlzeiten, § 8 Absatz 2 Satz 8 und 9 EStG
b) Kürzung der Verpflegungspauschalen, § 9 Absatz 4a Satz 8 bis 10 EStG
aa) Kürzung bei Mahlzeitengestellung
bb) Kürzung bei teilweiser Kostenerstattung
cc) Minderung des Kürzungsbetrags, § 9 Absatz 4a Satz 10 EStG
dd) Ermittlung der Pauschalen bei gemischt veranlassten Veranstaltungen mit Mahlzeitengestellung
c) Doppelte Haushaltsführung, § 9 Absatz 4a Satz 12 EStG
d) Bescheinigungspflicht „M“, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 EStG
e) Pauschalbesteuerungsmöglichkeit üblicher Mahlzeiten, § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a EStG - Unterkunftskosten
a) Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG
aa) Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung
bb) Berufliche Veranlassung
cc) Ehegatten/Lebenspartner
dd) Höhe der Unterkunftskosten
ee) Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber und Werbungskostenabzug
b) Unterkunftskosten bei einer Auswärtstätigkeit, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5a EStG
aa) Berufliche Veranlassung
bb) Unterkunftskosten
cc) Notwendige Mehraufwendungen
dd) Begrenzte Berücksichtigung von Unterkunftskosten bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte im Inland
ee) Anwendung der 48-Monatsfrist zur begrenzten Berücksichtigung der Unterkunftskosten bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit im Inland
ff) Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber - Reisenebenkosten
- Sonstiges
III. Zeitliche Anwendungsregelung
(…)
Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2014 (BStBl I S. 1412) und ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Änderungen sind durch Fettdruck dargestellt. In den jeweiligen Beispielen wurden die ab 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Beträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Sachbezugswerte berücksichtigt.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
- Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Quelle: BMF