DBA - 1. Oktober 2020

Steuerabkommen mit Singapur

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.10.2020

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Abkommens vom 28. Juni 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (19/22751) vorgelegt. Damit soll auf Veränderungen im Steuerrecht sowohl in Deutschland als auch in Singapur reagiert werden. Zudem enthält der Gesetzentwurf Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1043/2020