BMF, Entwurf IV C 5 - S-2361 / 19 / 10008 :010 vom 19.09.2023
Hiermit werden der Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2024 und der Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung (Anlage) veröffentlicht.
Zum Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 enthält das Bekanntmachungsschreiben eine gesonderte Übergangsregelung.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Der verbindliche Programmablaufplan zur maschinellen Lohnsteuerberechnung für den Lohnsteuerabzug 2024 wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.
- BMF-Schreiben – Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2024 – Entwurf
- Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2024 – Entwurf
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Hinweis der Redaktion
Der BMF-Entwurf beinhaltet u. a.:
Der Programmablaufplan berücksichtigt die Anpassungen des Einkommensteuertarifs, der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und des Kinderfreibetrags durch das beschlossenes Inflationsausgleichgesetz sowie die geplanten Beitragsbemessungsgrenzen für 2024. Es wird im Übrigen von einem Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,6 % ausgegangen.
Der Programmablaufplan berücksichtigt nicht die möglichen Änderungen durch das noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz. Diesbezüglich wird Anfang 2024 – nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – ein geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Lohnsteuerberechnung mit weiteren Einzelheiten zur Korrektur des Lohnsteuerabzugs bekannt gemacht.