Einkommensteuer - 9. April 2024

Freistellungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.04.2024

2.666 Freistellungsbescheinigungen nach Paragraf 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind derzeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt. Diese Auskunft gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10898) auf eine Kleine Anfrage (20/10715) der CDU/CSU-Fraktion. Darin steht auch, dass die Freistellungsverfahren im BZSt im Durchschnitt 480 Tage dauern, die Erstattungsverfahren 615 Tage.

Quelle: Deutscher Bundestag – hib-Nr. 210/2024