BMF, Schreiben IV C 7 - S-3225 / 20 / 10001 :002 vom 18.01.2021
Gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG gebe ich die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 8. Januar 2021 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2020; 2015 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2021 anzuwenden sind.
Baupreisindizes (nach Umbasierung auf das Jahr 2010 = 100)
Gebäudearten* 1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG | Gebäudearten* 5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
129,2 | 130,1 |
*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF