Bewertungsgesetz - 30. Januar 2024

Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 4 - S-3224 / 23 / 10001 :002 vom 29.01.2024

Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 187 Absatz 3 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 anzuwenden sind.

Danach beträgt der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2023 (2020 = 100) 117,8.

Für Oktober 2001 (2020 = 100) beträgt der Verbraucherpreisindex für Deutschland 77,1.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen