Lohnsteuer - 5. Juli 2022

Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2023

BMF, Mitteilung vom 05.07.2022

Das Bundesministerium der Finanzen hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Entwurf der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns (Lohnsteuer-Richtlinien – LStR) 2023 erstellt. (…)

Im Hinblick auf die in den zurückliegenden Jahren stetig gewachsene Bedeutung von BMF- Schreiben enthält die Neufassung der Lohnsteuer-Richtlinien kaum echte Neuregelungen. Das BMF hat davon abgesehen, den Inhalt neuerer BMF-Schreiben in die Richtlinien zu übernehmen.

Allerdings wurden diese teilweise an zwischenzeitlich ergangene BMF-Schreiben angepasst. Dies gilt insbesondere für die Richtlinien R 8.1 (Bewertung der Sachbezüge) und R 8.2 (Belegschaftsrabatte). Darüber hinaus beinhaltet die Neufassung zahlreiche redaktionelle wie sprachliche Änderungen. Ziel der Überarbeitung ist es auch, dass die Rechtsanwendung erleichtert wird.

Das Vorhaben soll nach Kabinettbefassung und finaler Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit die Änderungen ab dem 01.01.2023 Anwendung finden können.

Quelle: BMF