Einkommensteuer - 26. März 2024

Einzelwertberichtigung bei Kreditinstituten

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 6 - S-2171-b / 19 / 10001 :001 vom 21.03.2024

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind bei Kreditinstituten Einzelwertberichtigungen (EWB) von Kundenforderungen (§ 15 der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 11. Dezember 1998 – RechKredV – BGBl. I S. 3658) steuerlich nur anzuerkennen, soweit sie im Einklang mit den Grundsätzen im BMF-Schreiben vom 21. März 2024 gebildet werden.

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen