Kapitalertragsteuer - 17. November 2023

Einzelfragen zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen und zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und § 45c EStG

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 1 - S-2410 / 22 / 10001 :001 vom 06.11.2023 (veröffentlicht am 17.11.2023)

In seinem Schreiben geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

  1. Vergabe der Ordnungsnummer auf der Steuerbescheinigung nach § 45b Abs. 1 EStG
  2. Inhalt des Meldesatzes nach § 45b Abs. 2 EStG
  3. § 45b Abs. 3 EStG
  4. Verfahren der Datenübermittlung nach § 45b Abs. 4 bis 6 EStG, § 45c Abs. 1 und 2 EStG
  5. Korrektur fehlerhafter Meldungen
  6. Verfahren bei Ausstellung von Ersatzbescheinigungen / Ausstellung ergänzende Bescheinigung
  7. Meldung des Steueridentifikationsmerkmals nach § 45b Abs. 5 EStG
  8. Verfahren bei unterjährigem Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflich
  9. Meldung nach § 45b Abs. 4 Satz 3 EStG
  10. Datenübermittlung nach § 45b Abs. 6 Satz 1 EStG
  11. Datenübermittlung bei vollständiger oder teilweiser Abstandnahme vom Steuerabzug gem. § 45b Abs. 6 Satz 2 EStG
  12. § 45b Abs. 7 Satz 3 EStG
  13. § 45b Abs. 8 EStG
  14. Angaben nach § 45c Abs. 1 EStG
  15. Angaben gemäß § 45c Abs. 2 EStG
  16. Berücksichtigung von Korrekturen nach Maßgabe des § 43a Abs. 3 Satz 7 EStG

Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen